In diesem Zusammenhang erläutert die Expertin die Auflagen die in diesem Gebiet zwingend eingehalten werden müssen. Neben dem erweiterten Gewässerabstand besteht auch die Pflicht
Wirtschaftsdünger und Gärreste untersuchen zu lassen.
Sofern mehr als 500 kg N/Jahr anfallen muss die entsprechende Untersuchung dabei den Gesamt-Stickstoff, verfügbaren Stickstoff oder Ammoniumstickstoff sowie Gesamt-Phosphat erfassen. Die Ergebnisse sind zu dokumentieren.
Achtung Kontrolle: Das Untersuchungsergebnis darf nicht älter als 12 Monate sein!
(Informationen des Neckar-Odenwald-Kreis vom 09.11.2021)