Vorsprung durch Wissen
Das Informationszentrum für die Landwirtschaft

13.02.2023 | 13:10 | Aktueller Rat Pflanzenbau 

Bodenanalyse: Wichtig für genaue Dosierung der Düngergabe

Karlsruhe - Das renommierte Hohenloher Expertenberatungstandem M. Wahl und B. Weger vom Landwirtschaftsamt im Hohenlohekreis informiert heute über die Düngung, den aktuellen Stand des NID-2023 und das nun trotz zwischenzeitlicher Verlängerung nahende Fristende um einen FAKT-Förderantrag noch rechtzeitig stellen zu können.

Bodenproben
(c) proplanta
Im Hohenlohekreis stellen sich ab sofort wieder drei landwirtschaftliche Betriebe als Anlaufstellen des Nitratinformationsdienstes (NID) zur Verfügung:
  • Fritz Strecker, Westernbacher Str. 29, Öhringen-Büttelbronn
  • Martin Mütsch, Schöntal-Bieringen
  • Friedrich Breuninger, Ingelfingen-Hermuthausen
Die Probenahme erfolgt durch die Landwirte selbst. Die nötigen Utensilien, wie z.B. Bohrstöcke, Transportbehälter für Bodenproben bzw. Gülleproben können bei den Anlaufstellen abgeholt werden. Hier können auch Grundbodenuntersuchungen und Gülleproben zur Laboruntersuchung abgegeben werden.

Im Frühjahr benötigen Pflanzen Stickstoff – und zwar genau nach ihrem Bedarf. Zu wenig Stickstoff führt zu Wachstumsstörungen, eine Überdüngung dagegen kann die Pflanze anfälliger für Krankheiten und Schädlinge machen. Der Düngeverordnung zufolge muss mindestens einmal im Jahr der Stickstoffgehalt im Boden ermittelt und bei der geplanten Düngung berücksichtigt werden. Für gesunde Pflanzen und einen optimalen Ertrag ist eine bedarfsgerechte Nährstoffversorgung von essentieller Bedeutung. Auch ökonomisch betrachtet ist eine genaue Dosierung der Düngergabe in Folge hoher Düngerkosten wichtiger denn je.

Daher empfiehlt das Landwirtschaftsamt des Landratsamtes Hohenlohekreis, Bodenanalysen durchzuführen. In den Roten Gebieten nach Düngeverordnung ist eine Bodenstickstoffuntersuchung für jede Bewirtschaftungseinheit Pflicht. In Problem- und Sanierungsgebieten sind Bodenproben nach der Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung (SchALVO) in einigen Fällen verbindlich vorgeschrieben, und zwar zu Mais und zu Kartoffeln, nach Vorfrüchten mit stickstoffreichen Ernteresten, nach Kartoffeln, nach dem Umbruch mehrjähriger Stilllegung oder mehr als zweijährigem Wechselgrünland, auf Flächen mit mehrjähriger organischer Düngung bei einem Tierbesatz von mehr als 1,4 Großvieheinheiten je Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche (LF) im Betrieb sowie bei Intensivobst und Rebflächen.

Praxistipps: Wer seine Bodenproben abgibt und mit flächenbezogenen Angaben ergänzt, erhält vom Labor eine ausführliche und auf die beprobte Fläche zugeschnittene Düngeempfehlung. Diese erfüllt die nach der Düngeverordnung geforderten Kriterien einer Stickstoff-Düngebedarfsermittlung mit Stickstoff-Obergrenze. Die auszufüllenden Begleitformulare sind online unter www.duengung-bw.de oder als Handzettel bei den Annahmestellen erhältlich. Sowohl die Bodenproben als auch das dazugehörige Begleitformular werden bei der Annahmestelle mit einem Strichcode versehen.

Dokumentationen laut Düngeverordnung

1. Düngebedarfsberechnung (DBE)

Vor der ersten Düngung ist eine Düngebedarfsberechnung für Stickstoff und Phosphat zu erstellen. Falls Sie nicht mit Düngung BW oder ähnlichen Programmen arbeiten, können Sie die beigefügten Merkblätter verwenden.

2. Aufsummierung Düngebedarf und Aufsummierung ausgebrachte Düngemittel

Bis zum 31. März müssen für das Jahr 2022 der Düngebedarf (DBE) und die ausgebrachten Düngemittel gesamtbetrieblich aufsummiert werden. Falls Sie nicht mit Düngung BW oder ähnlichen Programmen arbeiten, können Sie für die Aufsummierung den beigefügten Handzettel für den Düngebedarf und für die ausgebrachten Düngemittel unser Excel-Programm verwenden.

Düngung 2023: Seit dem 1. Februar ist die Aufbringung von Düngemittel mit wesentlichen Stickstoffgehalten wie z.B. Gülle, Gärresten, Mineraldünger etc. wieder gesetzlich erlaubt. Der Boden muss bei der Ausbringung jedoch stets aufnahmefähig sein. Eine Aufbringung auf wassergesättigten, gefrorenen oder schneebedeckten Boden ist nicht zulässig.

FAKT Förderantrag: Die Frist zur Einreichung des FAKT-Förderantrages wurde bis zum 15.02. verlängert. Bei Fragen zum Förderantrag können Sie sich unter 087940/18-1629 melden.

(Informationen des Hohenlohekreis vom 10.02.2023)
LTZ Augustenberg
Kommentieren
weitere Artikel

Status:
Name / Pseudonym:
Kommentar:
Bitte Sicherheitsabfrage lösen:


  Weitere Artikel zum Thema

 Getreidehähnchen in Weizenbeständen bisher kein Thema

 Pflanzenschutzmittel Mospilan SG und Danjiri erhalten Notfallzulassungen

 Pflanzenschutzmittel - Zulassungsverlängerungen von Boxer, Filon, Infinito, Bogota Ge

 Pflanzenschutzmittel: Notfallzulassung zur Bekämpfung der Kirschessigfliege und der Kirschfruchtfliege

 Pflanzenschutzmittel - Anordnung des Ruhens der Zulassung von Malvin WG

  Kommentierte Artikel

 LED-Lampen in Straßenlaternen sparen massiv Strom ein

 Zahl der Bäckereien weiter rückläufig

 Wundermittel und Jahrhundertgift PFAS: Derselbe Circus - andere Clowns

 Deutsche Verbraucher offen für abgelaufene Lebensmittel

 Brandenburger Dackel wohl von Wolf angegriffen

 Tag des Wolfes - Bauern machen Druck für vereinfachten Abschuss

 Erleichterungen bei GAP-Anträgen und Hanfanbau

 In der Corona-Pandemie wurden zu oft Antibiotika verschrieben

 Jäger sehen dringenden Handlungsbedarf bei Umgang mit Wölfen

 Söder setzt sich gegen Verbrenner-Aus ab 2035 ein