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18.11.2020 | 14:19 | Aktueller Rat Pflanzenschutz 

Zulassung für Wirkstoff Bromoxynil wird nicht erneuert!

Karlsruhe - Die Europäische Kommission hat entschieden, die Genehmigung für Bromoxynil als Wirkstoff in Pflanzenschutzmitteln nicht zu erneuern.

Keine Zulassungsverlängerung für Bromoxynil
EU verlängert Zulassung für Wirkstoff Bromoxynil nicht. (c) proplanta
In der korrigierten Durchführungsverordnung (EU) 2020/1276 ist festgelegt, dass die EU-Mitgliedstaaten bestehende Zulassungen für Pflanzenschutzmittel, die Bromoxynil enthalten, spätestens am 17. März 2021 widerrufen müssen. Etwaige Abverkaufs- und Aufbrauchfristen wird das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) rechtzeitig bekannt geben.

In Deutschland sind zurzeit folgende Pflanzenschutzmittel mit Bromoxynil zugelassen:

Mittel Wirkstoffe Derzeitiges Zulassungsende
B 235 Bromoxynil 31.07.2021
Bo 235 Bromoxynil 31.07.2021
Bromotril 225 EC Bromoxynil 31.07.2021
Bromoxynil 235 Bromoxynil 31.07.2021
Buctril Bromoxynil 31.07.2021
Caracho 235 Bromoxynil 31.07.2021
Certrol B Bromoxynil 31.07.2021
Lotus BMX Bromoxynil 31.07.2021
Nagano Bromoxynil + Mesotrione 31.05.2021
Profi Bromo 235 Bromoxynil 31.07.2021
Profi Bromoxy 225 Bromoxynil 31.07.2021
Sabel Bromoxynil 31.07.2021
Scooter Bromoxynil 31.07.2021
UP BMX Bromoxynil 31.07.2021
Xinca Bromoxynil 31.12.2020*
Zeagran ultimate Bromoxynil + Terbuthylazin 31.07.2022

*) Die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Xinca endet in Deutschland ohnehin durch Zeitablauf am 31.Dezember 2020. Deshalb ist kein Widerruf notwendig. Anschließend gilt eine Abverkaufsfrist bis zum 30. Juni 2021 und eine Aufbrauchfrist bis zum 17.September 2021.

Für die folgenden, bereits zurückgezogenen Vertriebserweiterungen mit Bromoxynil gilt die in der korrigierten Durchführungsverordnung (EU) 2020/1276 geregelte Aufbrauchfrist. Sie endet spätestens am 17.September 2021.

(Informationen des LTZ Augustenberg vom 16.11.2020)
LTZ Augustenberg
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