Diese Zulassungsverlängerungen werden bis zur endgültigen Entscheidung über eine erneute Zulassung erteilt:
Präparat |
Wirkstoff |
Zulassung verlängert bis |
Arinex u.a. |
Metaldehyd |
31.12.2021 |
Task |
Dicamba+Rimsulfuron |
30.04.2022 |
Infinito |
Propamocarb+Fluopicolide |
31.07.2022 |
Folicur u.a. |
Tebuconazol |
31.08.2022 |
Debut |
Triflusulfuron |
31.12.2022 |
Kumulus WG |
Schwefel |
31.12.2022 |
Zulassungserweiterung nach Art. 51:
Die Zulassung von Buzzin (Wirkstoff: Metribuzin) wurde erweitert. Das Mittel kann jetzt zusätzlich gegen einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (ausgenommen Kletten-Labkraut) in Tomate im Freiland mit 0,5 Liter/ha in 200 bis 400 Liter Wasser/ha nach dem Pflanzen und Anwachsen gespritzt werden. Maximal eine Anwendung. Wartezeit: 42 Tage.
Achtung: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2% und Oberflächengewässern muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen mit einer Mindestbreite von 20m vorhanden sein (NW706).
Zum Schutz von umstehenden Personen muss die Anwendung des Mittels in einer Breite von mindestens 10m zu angrenzenden Flächen immer mit einem verlustmindernden Gerät mit mindestens 50% Abdriftminderung erfolgen (VA268).
Neue Fungizidbeize in Mais:
Maxim Quattro (Wirkstoffe: Thiabendazol+Fludioxonil+Metalaxyl-M+Azoxystrobin) ist gegen Fusarium- und Pythium-Arten in Mais mit 8,4 ml pro Einheit zugelassen (maximaler Mittelaufwand 16,8 ml/ha; entsprechend maximal 2 Saatgut-Einheiten/ha; 1 Einheit umfasst 50.000 Korn).
Achtung: Anwendung nur in gewerblichen, stationären Saatgutbeizanlagen (VA265). Die auf den Packungen mit gebeiztem Saatgut angebrachten Anwendungsbestimmungen beachten!
(Informationen des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 23.11.2020)