Herbizide:Auf Grund der unterschiedlichen Niederschlagsverteilung muss individuell entschieden werden, welche Herbizide zur Anwendung kommen können.
Praxistipps: Bei ausreichend Feuchtigkeit kann eine Behandlung mit bodenaktiven Mitteln im Vorauflauf bis zum frühen Nachauflauf wie z.B. Butisan Gold, Butisan Kombi, Fuego Top, Gajus oder Tanaris durchgeführt werden. Für trockene Standorte kann auf das blattaktive Mittel Beklar+Synero30SL (Belkar Power) im Nachauflauf zurückgegriffen werden. Der Einsatz darf erst nach Ausbildung des 2. echten Laubblattes erfolgen. Bei Bedarf kann dann ab dem 6 Blatt Stadium, 14 Tage später, nochmals 0,25 Liter/ha Belkar nachgelegt werden.
Insektizide:Die auflaufenden Bestände regelmäßig auf Lochfraß durch den Erdfloh Kontrollieren. Nach Überschreiten der Bekämpfungsschwelle (mehr als 10% Lochfraß je Blatt) sollte ein Pyrethroid eingesetzt werden. Die Bekämpfungsschwelle sollte zwingend eingehalten werden, um Resistenzen vorzubeugen. Eine wichtige Entscheidungshilfe ist in der Abbildung oben zu finden. Zusätzlich sollte mindestens eine Gelbschale je Schlag aufgestellt werden.
Für Flächen in Landschaftsschutzgebieten sind folgende Vorgaben verpflichtend:
- bis 2 ha Schlaggröße oder Bewirtschaftungseinheit mindestens eine Gelbschale ca. 20 m vom Feldrand entfernt aufstellen,
- bis 10 ha eine weitere Gelbschale
- darüber pro 10 ha eine weitere Gelbschale (Bsp. bei 13 ha – 3 Gelbschalen)
- Praxistipp: Schadensschwelle ist hier 50 bis 75 Käfer in 3 Wochen!
Schnecken:Kontrollieren Sie Ihre Bestände ab der Keimung bis zum 4-6 Blattstadium. Nutzen Sie eine Kontrollfolie oder einen Jutesack um die Aktivität zu prüfen. Falls entsprechender Befall festgestellt wird, ist die Durchführung einer Behandlung angeraten.
Praxistipps: Bei der roten Wegschnecke reicht eine Randbehandlung, bei der genetzten Ackerschnecke muss flächig behandelt werden. Die Bestandskontrolle muss auch nach einer Behandlung fortgeführt werden.
Achtung: In Landschaftsschutzgebieten ist dies auch Teil der IP+ Maßnahmen und muss entsprechend dokumentiert werden. Achten Sie immer auf die Abstandsauflagen der Produkte zu Oberflächengewässern und die Dokumentation in Schutzgebieten nach IP+. Bitte denken Sie an die Anlage eines Spritzfensters pro Bewirtschaftungseinheit in Landschaftsschutzgebieten, FFH-Gebieten und Vogelschutzgebieten, sowie auf intensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen in Kern- und Pflegezonen von Biosphärengebieten.
(Informationen des Informationen aus dem Enzkreis vom 23.08.2023)