Das trifft vor allem für Bestände zu, die schwach entwickelt in den Winter gegangen sind. Zusätzlich haben pilzliche Erreger und hohe Bodenwassergehalte bis hin zu lokalen Überschwemmungen die Rapspflanzen geschwächt.
Für viele Landwirte stellt sich daher die Frage, ob ein Umbruch der geschädigten Bestände erforderlich ist. Grundsätzlich ist vor einem übereilten Umbruch abzuraten, da Raps ein ausgeprägt starkes Regenerations- und Kompensationsvermögen besitzt. Erst nach Vegetationsbeginn mit Einsetzen des Blatt- und Wurzelwachstums kann sicher beurteilt werden, welche Pflanzen überlebt haben und welche nicht.
Regenerationsfähig sind Pflanzen mit einem grünen Herz und neuer Wurzelbildung. Dieser Zustand lässt sich prüfen, indem einige Pflanzen mit Wurzeln in ein Wasserglas an einem hellen, warmen Ort gestellt werden.
Nach bisherigen Erfahrungen können mit 5 bis 10 gleichmäßig verteilten und vitalen Pflanzen/m² noch akzeptable Erträge realisiert werden. Bei Beständen mit weniger als 10 schwach entwickelten und lückig verteilten Pflanzen/m² ist jedoch ein Umbruch in Erwägung zu ziehen. Nicht immer treten Schäden an den Rapsbeständen ganzflächig auf, sondern verstärkt nur auf Kuppen, in Senken und im Bereich von Überschwemmungen. Hier ist ein selektiver Umbruch angezeigt.
Beim Anbau einer Sommerkultur auf der umgebrochenen Fläche sind die bereits realisierten Herbizidmaßnahmen sowie die eventuell schon erfolgte N-Düngung zu beachten. So ist bei hoher Andüngung der Anbau von Braugerste in der Regel nicht möglich. Nachbaumöglichkeiten in Abhängigkeit vom Herbizideinsatz im Herbst sind dem
Pflanzenschutz-Hinweis Nr. 7 zu entnehmen. Darüber hinaus ist eine ökonomische Bewertung unter Berücksichtigung des noch zu erwartenden Rapsertrages, des Rapspreises und der Preise für alternative Fruchtarten erforderlich. Bei der Kalkulation der Neuansaaten sind die bisher im Winterraps entstandenen Kosten mit einzurechnen.
Quelle: Dr. Albert, Dr. Karalus / LfULG Dresden