Die bisher noch zugelassene Einzelhaltung in Kastenständen ende gemäß den EU-Vorgaben spätestens Ende 2012, so dass die Tiere dann nach dem Absetzen der Ferkel vom 28. bis zum 108.Tag der Trächtigkeit (Schwangerschaft) tiergerechter in Gruppen zu halten seien.
Die hierfür erforderlichen Umbauten der Ställe für mehr Platz, für neue Bodenbeläge bzw. Stroheinstreu, für Neu-Strukturierungen oder Einzelfütterungs-Anlagen zur Vermeidung von Aggressionen unter den Tieren erforderten Investitionen, die vor allem kleine und mittlere Betriebe nur schwer aufbringen könnten. Laut AbL-Sprecher Eckehard Niemann würde eine solche Umstellungsförderung den möglichen Druck hin zu einer weiteren Konzentration zugunsten größerer Stalleinheiten deutlich mildern.
Die AbL verwies darauf, dass die EU auch im Mastschweine-Sektor gravierende Änderungen anmahne und diese in der EU-Agrarreform nach 2013 auch europaweit durchsetzen wolle: Das auch vom niedersächsischen Tierschutzplan geforderte Verbot des Kupierens (Abschneidens) der Ringelschwänze sei nur praktikabel, wenn die Tiere stressfreier mit mehr Platz, mit begrenztem Auslauf und in modernen Haltungsformen auf Stroh gehalten würden. Zwar werde die mit dieser Haltungs-Umstellung verbundene Wettbewerbsverschlechterung großer agrarindustrieller Mastanlagen zu einem Abbau der erzeugerpreis-drückenden Überschüsse führen, im Übergang würden angesichts der ernsten aktuellen Rentabilitäts-Sorgen der Schweinemäster massive Umbauförderungs-Programme für mittelständische Betriebe nötig werden. (AbL)
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