Gefördert werden könnten Anlagen, die Sonnenstrom für den Eigenverbrauch liefern, sowie sogenannte Mieterstrommodelle, teilte Umweltministerin Anja Siegesmund (Grüne) am Mittwoch in Erfurt mit. Bei diesen Modellen werde der Strom nicht ins öffentliche Netz eingeleitet - Netznutzungsentgelte und Konzessionsabgaben würden nicht fällig.
«Mieter tragen bislang stärker als andere Gruppen die Kosten des Ausbaus der erneuerbaren Energien, ohne von den Preisvorteilen profitieren zu können», sagte Siegesmund nach Ministeriumsangaben.
Im Programm «Solar Invst» stünden in diesem und dem kommenden Jahr insgesamt 3,4 Millionen Euro für die Förderung von Projekten zur Verfügung. In Kombination mit einem stationären Energiespeicher könnten Investitionen in Solaranlagen mit bis zur Hälfte der Kosten gefördert werden.
Geld aus dem
Förderprogramm soll es nach Angaben der Ministerin auch für Bürgerenergiegenossenschaften geben, die sich an Ausschreibungen für Projekte nach dem geänderten Eneuerbare-Energien-Gesetz beteiligen. Die Anforderungen bei solchen Ausschreibungen seien hoch und für Bürgergenossenschaften finanziell kaum leistbar, so Siegesmund.