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15.07.2021 | 11:24 | Solarenergie 

Sollten brachliegende Weinberge für Photovoltaik genutzt werden?

Stuttgart - Beim Ausbau der erneuerbaren Energien scheiden brachliegende Weinberge nach Einschätzung des baden-württembergischen Landwirtschaftsministeriums als Standorte für Photovoltaik-Anlagen weitgehend aus.

Photovoltaik-Anlage
Hektarweise liegen Weinbauflächen im Südwesten brach. Das sind oft sehr sonnige Plätzchen. Da liegt es doch nahe, sich über die Nutzung der Areale für Photovoltaik Gedanken zu machen. Das hat die FDP getan - und nun eine Antwort der Landesregierung bekommen. (c) Franz Metelec - fotolia.com
Vor allem höhere Kosten und Naturschutzauflagen führt Minister Peter Hauk (CDU) in einer Antwort auf einen Antrag des FDP-Landtagsabgeordneten Daniel Karrais an. Es fehlten aber konkrete Daten. Gemäß der Bedenken plane die Landesregierung keine Förderung zum Bau von Photovoltaikanlagen in aufgelassenen Weinbergen.

Aus Karrais' Sicht ist das ein Fehler: «Die Landesregierung sollte, wenn sie die Solarenergie in Baden-Württemberg ernsthaft voranbringen will, auch bisher unerforschte Potenziale berücksichtigen», sagte er der Deutschen Presse-Agentur.

«Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf aufgegebenen Weinbergen können einen sinnvollen Beitrag leisten, auch wenn damit nicht die Gesamtherausforderung der Energiewende gelöst wird.» So könnten unwirtschaftlich gewordene Anbauflächen genutzt werden. Brach liegen nach Daten aus Baden und Württemberg Hunderte Hektar ehemalige Rebfläche. Auf vielen davon ist das Pflanzrecht längst abgelaufen.

«Alle Möglichkeiten, mit geringem Aufwand und Einfluss auf die Natur Solarenergie zu gewinnen, sollten in Betracht gezogen werden», sagte Karrais. Baden-Württemberg liege verglichen mit strukturell ähnlichen Ländern hinten. «Statt nur dem Hirngespinst der 1.000 Windräder im Wald hinterherzurennen, sollte das Land sich darum kümmern, dass wir bei der Photovoltaik mindestens mit anderen gleichziehen.»

Auch die Umweltorganisation BUND Baden-Württemberg hält Photovoltaik auf Weinbergen für «eine spannende Option, wenn es sich um ökologisch weniger hochwertige Standorte handelt». Die Landesvorsitzende Sylvia Pilarsky-Grosch erklärte am Donnerstag: «Der BUND würde es begrüßen, wenn die Landesregierung den Vorschlag nicht sofort beiseite wischen und stattdessen ein Pilotprojekt für einen naturverträglichen Ausbau von Photovoltaik-Freiflächen an Weinbergen fördern würde.»

Hauk räumt in der Antwort ein, bei Photovoltaikanlagen in Steillagen könnten sich aufgrund des geneigten Winkels der Fläche in Kombination mit der für Weinberge üblichen Ausrichtung nach Süden Vorteile ergeben. «Gegenüber Anlagen, welche auf ebenen Flächen aufgestellt werden, können die Modulreihen mit geringerem Abstand hintereinander platziert werden.» Dadurch könne der Ertrag steigen.

Doch er listet auch eine ganze Reihe an Gegenargumenten auf: Aufgelassene Weinberge liegen demnach häufig in sehr steilem Gelände, was die Installation von Photovoltaikanlagen und der weiteren Infrastruktur wie Stromleitungen erschwere und teuer machen würde. «Auch die Pflege der Fläche unter den Modulen durch Beweiden, Mähen oder Mulchen in diesem Gelände wäre aufwendig und teuer.»

Die Installationskosten für Freiflächen-Photovoltaikanlagen wurden in einer Studie auf durchschnittlich 580 Euro je Kilowattstunde installierter Leistung geschätzt. Weil etwa Steil- und Terrassenlagen schwerer zugänglich sind, müsse hier von höheren Kosten ausgegangen werden. Auch die Wartung der Module am Hang werde in der Regel mit mehr Aufwand und somit höheren Kosten verbunden sein. Durch die parallele Aufstellung der Module zur Fläche könnte zudem die Lüftung von hinten behindert werden, was wiederum die Leistung senken kann.

Auch aus ökologischer Sicht sollte in der Regel auf die Installation von Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf aufgelassenen Weinbergen verzichtet werden, argumentiert Hauk. Auf ehemals weinbaulich genutzten Flächen, die als Naturschutzgebiete ausgewiesen sind, könnten keine Photovoltaikanlagen gebaut werden.

Bei Flächen, die als Naturdenkmale oder Biotope unter Schutz stehen, sei das nur in Ausnahmen möglich. Ferner gelten verschiedene Artenschutzrichtlinien und Gesetze, die es zu beachten gilt. Bei Steillagen, die als Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen sind, sei die Installation wegen der Auswirkungen auf das Landschaftsbild meist nicht möglich.

Der Landesregierung seien keine geplanten oder realisierten Photovoltaik-Freiflächenanlagen in aufgelassenen Weinbergen bekannt. «Aus weinbaulicher Sicht ist die Nutzung von Ertragsweinbergen zur Gewinnung von Solarenergie interessanter», schreibt Hauk auch. Auf den vorhandenen Spalieranlagen könnten Module installiert werden. In bestimmten Konstellationen würden Vorteile für die Traubenqualität erwartet - besonders bei Rebsorten, die anfällig für Sonnenbrand sind. Forschungen hierzu liefen noch.

Ein Förderprojekt der Badenova zur technischen und wirtschaftlichen Machbarkeit in Riegel am Kaiserstuhl (Landkreis Emmendingen) wird gerade vorbereitet. Hier soll geschaut werden, ob Photovoltaik am Weinberg eine Lösung im Konflikt um die Flächennutzung zwischen Landwirtschaft und emissionsarmer Energiegewinnung und Schutz für Reben vor Wettereinflüssen sein kann. Denn nicht zuletzt könnten Trockenperioden, verstärkte Sonneneinstrahlung, Spätfröste und Hagel die Weinpflanzen und die Weinqualität negativ beeinflussen.
dpa/lsw
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