01.09.2009 | 18:17 | Tierschutzverordnung
Abgabe der ersten Ausweise an PferdehaltendeAvenches - Gemäß der neuen Tierschutzverordnung, in Kraft seit dem 1. September 2008, müssen Personen, die mehr als 5 Pferde privat oder mehr als 11 Pferde gewerblich halten, eine Ausbildung absolvieren. |
(c) proplanta Die ersten Ausweise wurden kürzlich vom Schweizerischen Nationalgestüt SNG abgegeben. In der neuen Tierschutzverordnung sind die Anforderungskriterien für die obligatorischen Ausbildungskurse „Sachkundenachweis für Pferdehaltende“ und „Fachspezifische, berufsunabhängige Ausbildung“ festgelegt, die zur privaten oder gewerblichen Haltung von Pferden berechtigen.
Wer kann diese Ausweise abgeben?
Die Kurse müssen vom Bundesamt für Veterinärwesen anerkannt sein. Die ersten anerkannten Ausbildungen bietet das Schweizerische Nationalgestüt an. Der « Sachkundennachweis » dauert einen Tag und berechtigt zur privaten Haltung von mehr als 5 Pferden, der Lehrgang Equigarde® umfasst 22 Kurstage, verteilt über ein Jahr. Letzterer wird für die gewerbliche Pferdehaltung von mehr als 11 Pferden vorausgesetzt, und muss durch ein Praktikum ergänzt werden.
Abgabe der ersten Ausweise
Im März 2009 wurden die ersten « Sachkundennachweise » abgegeben, im Sommer die ersten Ausweise « Fachspezifische, berufsunabhängige Ausbildung ».
Ausbildung am Schweizerischen Nationalgestüt
Das Nationalgestüt bietet den Kurs mit Sachkundenachweis für Pferdehaltende seit Herbst 2008 an und bis heute haben rund 150 Personen aus der Romandie und der Deutschschweiz daran teilgenommen. Weitere Kurse finden im Herbst und Winter dieses Jahres statt (vier in deutscher und einer in französischer Sprache) und es sind noch einige Plätze frei. Jedes Jahr nehmen rund 25 deutschsprachige und 25 Französisch sprechende Personen am Equigarde®-Lehrgang teil. Aufgrund der riesigen Nachfrage wird 2010 der deutschsprachige Kurs doppelt geführt.
Anforderungen für das Praktikum
Für die Anerkennung des Lehrgangs Equigarde® als fachspezifische, berufsunabhängige Ausbildung, muss dieser durch ein Praktikum ergänzt werden oder es ist eine langjährige Erfahrung in Pferdehaltung nachzuweisen. Das Praktikum muss in einem Betrieb mit mehr als 11 Pferden absolviert werden (Pensum 100%) und der Praktikant muss vom Pferdehaltenden direkt betreut werden. Als langjährige Erfahrung gilt die Haltung und Betreuung von wenigstens 6 Pferden während mindestens drei Jahren. Diese langjährige Erfahrung muss durch eine autorisierte Person bescheinigt werden.
Kurse mit Sachkundenachweis für Pferdehaltende Deutsch: 17. Oktober 2009 (ausgebucht) Schweizerisches Nationalgestüt, Avenches oder 5. November 2009 (ausgebucht) Schönbühl, BE oder 21. November 2009 Salavaux, VD oder 5. Dezember 2009 Salez, SG
Französisch: 16. Oktober 2009 (ausgebucht) Schweizerisches Nationalgestüt, Avenches
Equigarde®Deutsch/Französisch Ab Januar 2010 (ausgebucht) Schweizerisches Nationalgestüt, Avenches (haras)
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