Der hoch ansteckende Geflügelpesterreger H5N8 könne jederzeit auch in Mecklenburg-Vorpommern auftreten. «Um ein Einschleppen des Erregers in Hausgeflügelbestände zu verhindern, ist in den Geflügelhaltungen die strikte Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen notwendig», betonte der Minister am Montag in Schwerin. Insbesondere Haltern, die ihre Tiere nicht ausschließlich in Ställen untergebracht hätten, obliege eine besondere Verantwortung.
Nach mehreren Infektionsfällen in Polen war zu Wochenbeginn das Virus auch bei einer Wildgans im südbrandenburgischen Kreis Spree-Neiße nachgewiesen worden. Wildvögel gelten laut
Backhaus als Träger und Verbreiter des Virus.
Er appellierte an die Bevölkerung, Funde toter Enten oder Gänse, vor allem in gehäufter Form, unverzüglich bei den Veterinärämtern der Landkreise und kreisfreien Städte zu melden. Dann könnten die Tiere rasch untersucht und gegebenenfalls Maßnahmen zur Gefahrenabwehr angeordnet werden, erklärte der Minister.
Nach Einschätzung des für Seuchenschutz zuständigen Friedrich-Loeffler-Instituts auf der Ostsee-Insel Riems besteht bislang aber noch kein Anlass für die Anordnung weitergehender Schutzmaßnahmen in Hausgeflügelhaltungen.
Die Vogelgrippe ist eine hochansteckende
Viruserkrankung, die vor allem Hühner, Puten und Enten befällt. Der Geflügelpesterreger
H5N8 breitet sich seit Jahresbeginn wieder sehr schnell in Osteuropa aus.
Den letzten gemeldeten Fall eines hochpathogenen Vogelgrippeerregers in Deutschland hatte es im September 2018 mit einem H5N6-Virus in Mecklenburg-Vorpommern gegeben. Im Winterhalbjahr 2016/17 sorgten H5N8-Ausbrüche in Geflügelhaltungen dafür, dass Hunderttausende Tiere getötet werden mussten, um die weitere Verbreitung einzudämmen. Das Virus war mit Zugvögeln aus Asien nach Europa gekommen.