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25.10.2016 | 09:22 | Vogelseuche in Baden-Württemberg 
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Aktuelle Informationen zur Vogelgrippe in Mannheim

Mannheim / Stuttgart - Im Stadtgebiet Mannheim (Luisenpark) wurde vergangene Woche der Ausbruch der niedrigpathogenen (weniger stark krankmachenden) Form der aviären Influenza (LPAI) amtlich festgestellt. Die LPAI ist eine anzeigepflichtige Tierseuche.

Vogelgrippe in Baden-Württemberg
(c) proplanta
Die LPAI ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Niedrigpathogene Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 verursachen bei Hausgeflügel, insbesondere bei Enten und Gänsen, kaum oder nur milde Krankheitssymptome.

Allerdings können sich diese Viren bei einer Ansteckung von Hühnervögeln und Puten sehr schnell in eine hochpathogene Form verändern, die sich dann als klassische Geflügelpest zeigt.

Insbesondere bei der Auslauf- oder Freilandhaltung von Geflügel ist der Gesundheitszustand der Tiere regelmäßig zu kontrollieren und zu dokumentieren.

Bei Auffälligkeiten (zum Beispiel vermehrte Tierverluste, Verschlechterung der Lege- oder Mastleistung der Tiere) ist umgehend ein Tierarzt zu verständigen. Zudem sind Maßnahmen zu ergreifen, um die Eintragung des Virus in den Geflügelbestand durch Wildvögel zu verhindern. Die einschlägigen Hygieneempfehlungen und -vorschriften sind einzuhalten.

Für weitere Auskünfte stehen das jeweils zuständige Veterinäramt oder der Geflügelgesundheitsdienst der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg zur Verfügung.

Unter www.mlr-bw.de/LPAI finden sich in Kürze weitere Hinweise.
MLR-BW
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Elisabeth Petras schrieb am 25.10.2016 14:07 Uhrzustimmen(179) widersprechen(109)
Alle Grippeviren sind in der Lage, zu mutieren. Viren mutieren besonders leicht bei schnellem Wirtswechsel zu höher pathogenen Formen. Solche Bedingungen sind in der Massentierhaltung (enger Aufstallung tausender Tiere) gegeben, da bei unter diesen Bedingungen Viren leicht von einem zum anderen überspringen können. Die Maßnahmen, die immerhin eine brutale und in der Regel auch grausame Keulung aller grippekranken Vögel bedeuten (CO2 ist ein Reizgas, das zu starken Exzitationen führt, es wird in der Regel bei Keulungen eingesetzt), sollen also vor allem die Massentierhaltungen schützen, wobei hier fraglich ist, ob die Viren bei Nichtkeulung überhaupt die Chance hätten, in eine Massenanlage eingetragen zu werden. Die Vorschriften wurden auf Druck der Geflügelindustrie, des ZDG in Bezug auf Wildvögel sehr eng gefasst, während die großen Mastanlagen nicht regelmäßig auf AIV (Vogelgrippe) getestet werden. Sie brauchen nur bei hohen Todeszahlen Meldung zu machen. Da es Nutzenten in Massenanlagen mangels Badewasser ohnehin meist schlecht geht und es kaum auffällt, wenn sie zusätzlich noch an Grippe leiden, werden derartige Viren in den Mastanlagen oft nicht entdeckt. Es ist daher davon auszugehen, dass hier, in den großen Mastanlagen das größte Mutationsrisiko für hoch pathogene Aviäre Influenza (HPAIV, die gefährliche Form der Vogelgrippe,) besteht. Die Polemisierung und das harte Vorgehen gegen Wildvögel soll von eben dieser Gefahr, die beständig besteht, ablenken. Es stellt sich die Frage, ob es wirklich nötig ist, bei jeder harmlosen Grippeform Vögel aller Art grausam zu "keulen", nur um eine Haltungsform aufrechtzuerhalten, die die Tiere potentiell krank macht und zur leichteren Mutation nicht nur von Viren sondern auch von Bakterien führt. Die Bakterien sind übrigens das schlimmere Übel. An den in den Mastanlagen entstehenden multiresistenten Erregern, die in Krankenhäusern weitermutieren, sterben jährlich tausende von Menschen - im Gegensatz zur relativ harmlosen "Vogelgrippe". Ein Mittel gegen beides wäre eine Verbesserung der Geflügelhaltung, die den Tieren ihre Bedürfnisse nach Luft, Licht, Individualabstand und Bewegung erfüllt!
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