Das
Agrarministerium hat gegen Tierhalter, die den Arzneimitteleinsatz verschwiegen, Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, wie ein Sprecher am Dienstag in Schwerin mitteilte.
Im Land müssen 465 Unternehmen, die Rinder, Schweine, Hühner oder Puten mästen, entsprechend dem neuen Bundesarzneimittelgesetz den Einsatz von
Antibiotika melden. Meldepflichtig ist dabei jeder der 632 einzelnen Betriebsteile. 251 Betriebsteile meldeten keine Anwendung.
Kontrollen des Landesamtes für Landwirtschaft (LALLF) ergaben, dass drei Viertel der Betriebsteile den Tieren tatsächlich keine Antibiotika gegeben hatten. Die restlichen 61 verstießen gegen die Mitteilungspflicht.
Nach Ministeriumsangaben wird die Anwendung von Antibiotika anhand der Mitteilungen halbjährig statistisch erfasst und ausgewertet. Damit soll jedem Tierhalter der Vergleich mit dem Bundesdurchschnitt ermöglicht werden. Bei Überschreitung bestimmter Grenzwerte müssen Maßnahmen festgelegt werden, um eine Minimierung der Verwendung von Antibiotika zu erreichen.
Die Europäische Behörde für
Lebensmittelsicherheit (efsa) hat den 18. November zum «Europäischen Antibiotikatag» erklärt. Ziel ist es, das Bewusstsein für die von Antibiotikaresistenzen ausgehenden Gefahren für die Gesundheit sowie die Bedeutung eines umsichtigen Umgangs mit Antibiotika zu schärfen.