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30.05.2022 | 16:03 | Pflanzenschutzmittelrückstände 

Belasteter Honig: Ende der Beweisaufnahme im Glyphosat-Prozess

Potsdam - Im Prozess um die Klage eines Imkers gegen ein Agrar-Unternehmen wegen des Einsatzes des umstrittenen Pflanzenschutzmittels Glyphosat will das Landgericht Frankfurt (Oder) am 20. Juni seine Entscheidung verkünden.

Belasteter Honig
Ein Imker klagt gegen ein Agrarunternehmen wegen des Einsatzes von Glyphosat. Seinen belasteten Honig musste er entsorgen, den Betrieb aufgeben. Könnte die Gerichtsentscheidung richtungsweisend sein? (c) proplanta
Das teilte Gerichtssprecher Jasper Schüler-Dahlke am Montag mit. Die Beweisaufnahme sei abgeschlossen und die Feststellung des Schadensumfangs geprüft worden. Der Imker fordert in dem Prozess Schadenersatz für verunreinigten Honig. Sein Anwalt und die Aurelia-Stiftung, die den Kläger unterstützt, zeigten sich zuversichtlich, dass das Unternehmen am Ende eine Teilschuld tragen müsse.

Im Frühjahr 2019 hatte der Imker aus Biesenthal (Barnim) seine Bienenkästen neben einer von dem Agrarunternehmen bewirtschafteten Fläche aufgestellt. Diese Fläche ist der Aurelia-Stiftung zufolge Eigentum des Landes Berlin. Ende April 2019 behandelte das Unternehmen den Angaben zufolge die Fläche mit glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln.

Den so belasteten Nektar beziehungsweise die belasteten Pollen trugen die Bienen in den Bienenstock. Wachs und Honig hätten vernichtet werden müssen - nach Aussage des Anwalts 510 Kilogramm Honig. Es gehe um einen Schaden in Höhe von rund 14.500 Euro. Seinen Betrieb hatte der Imker nach eigenen Angaben aufgeben müssen.

Anschließende Laboranalysen des Honigs ergaben der Aurelia-Stiftung zufolge, dass die zulässigen Rückstandshöchstmengen für Glyphosat bis zu 152-fach überschritten wurden. Die Stiftung setzt sich nach eigenen Angaben für den Naturschutz, insbesondere für die Bienen und eine bienenfreundliche Landwirtschaft ein.

Bienen gehörten in die Landwirtschaft, und Landwirte müssten davon ausgehen, dass diese da seien und sich dementsprechend vorsorglich verhalten, forderte Thomas Radetzki, Vorstand der Aurelia- Stiftung. Mit dem Prozess vor dem Landgericht werde deutlich, dass Defizite bei der Regelung zwischen Agrarbetrieben und Imkern bestünden, sagte er.

Mit einer Entscheidung zugunsten des Imkers könne der Druck erhöht werden, umsichtiger mit dem Einsatz des Pflanzenschutzmittels umzugehen und Warnungen des Landesamtes mehr zu beachten.

Der Pflanzenschutzdienst des Landesamtes für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung ruft regelmäßig dazu auf, bei den startenden Pflanzenschutzmaßnahmen den Schutz der Bienen und blütenbesuchender Insekten unbedingt zu beachten. Das gelte besonders beim Pflanzenschutzmitteleinsatz in blühenden Kulturen und Unkräutern. Genauso wichtig sei es, Pflanzenschutzmittelrückstände im Honig zu verhindern, heißt es auf der Webseite der Behörde.

Der Anwalt des klagenden Imkers und die Aurelia-Stiftung hoffen in dem Verfahren auf einen Präzidenzfall, weil es um eine grundsätzliche Frage nach den Verantwortlichkeiten gehe. Die Sache gehöre auch für die gesamte Imkerschaft geklärt.
dpa/bb
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