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03.03.2012 | 08:23 | Legehennenhaltung 
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Bundesweites Verbot von Hennen-Käfigen bis 2023 geplatzt

Berlin - Es ist ein Streit um zwei Jahre: Bis 2023 sollen Käfige für Legehennen verboten werden, fordern die Länder. Das wäre frühestens 2025 machbar, heißt es beim Bund. Beschlossen wird vorerst nichts.

Käfighuhn
(c) proplanta
Ein Ende der umstrittenen Haltung von Legehennen in Kleingruppenkäfigen bis 2023 ist vorerst geplatzt. Einen Vorstoß der Länder für eine solche bundesweite Übergangsfrist, den der Bundesrat am Freitag unternahm, greift der Bund nicht auf. «Es ist sehr schade, dass die Länder nicht in der Lage waren, einen verfassungskonformen Vorschlag zu beschließen», teilte das Bundesagrarministerium mit. Es sei aber weiter bereit, mit den Ländern zu sprechen. Umsetzbar sei eine Übergangsfrist bis 2025. Im Herbst hatte der Bundesrat bereits eine Bundes-Verordnung mit einer vorgesehenen Frist bis 2035 gekippt.

«Damit sind die Länder nun zunächst selbst gefordert, die notwendigen Regelungen zu treffen», erklärte das Bundesministerium. Eine bundesweite Neuregelung wäre rasch nötig gewesen, da sie nach Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts bis 31. März erfolgen muss.

Der Bundesrat hatte auf eine Initiative von Rheinland-Pfalz und Niedersachsen eine Vorlage beschlossen, die die Bundesregierung als Verordnung erlassen sollte. Demnach sollte es für Härtefälle noch eine Frist bis 2025 geben. Niedersachsens Agrarminister Gert Lindemann (CDU) verteidigte den Kompromiss, der Abschreibungszeiträume für Betriebe berücksichtige. Dies sei nötig, damit es keinen Flickenteppich von Länderregelungen gebe. Die Mainzer Ressortchefin Ulrike Höfken (Grüne) sagte, für die Branche könne es ein Pluspunkt sein, wenn sie tierschutzgerechte Haltung betreibe.

Das Bundesministerium teilte mit: «Im Ziel sind wir uns mit den Ländern völlig einig: Die Haltungsformen der Zukunft sind die Boden-, Freiland- und Biohaltung.» Der Bundesratsbeschluss lasse sich nach Auffassung des Innen- und Justizministeriums als Verfassungsressorts aber nicht realisieren. Hintergrund sei der gebotene Bestandsschutz. Darauf habe die Regierung vor dem Bundesratsvotum auch hingewiesen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte die Haltung in Gruppenkäfigen nach einer Klage von Rheinland-Pfalz 2010 aus formalen Gründen für nichtig erklärt. Die früheren Legebatterien sind in Deutschland schon seit Anfang 2010 nicht mehr erlaubt, mittlerweile gibt es etwas größere Käfige. (dpa)
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Kommentare 
Dietrich Schwägerl schrieb am 04.03.2012 09:47 Uhrzustimmen(87) widersprechen(86)
Seit so vielen Jahren ist allgemein bekannt, dass die Käfighaltung aus ethischen Gründen nicht zulässig ist! Für die Betriebe wäre es leicht gewesen, sich daran zu orientieren. Leider hat die für die einschlägigen Regelungen zuständige Politik wieder einmal alles verschlafen. Wie üblich schiebt sie ihre Verantwortung wieder den Verbrauchern zu - auch denen, die gar nic ht fähig oder willens sind, ihr auch nachzukommen.
Eckard Wendt AGfaN eV schrieb am 03.03.2012 20:52 Uhrzustimmen(88) widersprechen(107)
Das BMELV hatte die Möglichkeit, nach der Ablehnung seiner extrem langen Übergangsfrist bis 2035 einen neuen Vorschlag zu unterbreiten, doch Frau Aigner zog sich in ihren Schmollwinkel zurück und überließ es den Ländern, eine Kompromißlösung zu finden. Es ist ein Trauerspiel und bezeichnend, wie sie jetzt wieder aktiv mauert, um wider bessere Einsicht, eine neue, von der Geflügelwirtschaft vorzuschlagende Übergangsfrist auf politischer Ebene zu präsentieren, die für weitere Generationen von Legehennen Leiden in Legekäfigen bedeutet.
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