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03.03.2012 | 10:36 | Eierproduktion 

Kleingruppenhaltung bei Legehennen: Niedersachsens Kompromiss-Initiative erfolgreich

Berlin/ Hannover - Die „Fünfte Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung", in der es primär um die Regelungen zur Kleingruppenhaltung von Legehennen geht, hat der Bundesrat in seiner heutigen Sitzung in Berlin beschlossen.

Eierproduktion
(c) proplanta
Das Plenum folgt damit einem Kompromissvorschlag der Länder Niedersachsen und Rheinland-Pfalz, nach der eine Übergangsfrist der Kleingruppenhaltung bei Legehennen bis 2023 - im Einzelfall längstens bis 2025 - festgelegt wird.

Landwirtschaftsminister Gert Lindemann: „Der Bundesratsbeschluss schafft Rechtssicherheit für die Legehennenhaltung und verhindert einen Flickenteppich mit möglichen Wettbewerbsverzerrungen." Nun sei es wichtig, dass der Bund die Verordnung zügig umsetze.

Der Hintergrund: Durch einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes sind aus formalen Gründen die konkreten Regelungen an die Kleingruppenhaltung von Legehennen nur noch bis zum 31. März 2012 anwendbar. Eine vom Bund vorgelegte 5. Änderungsverordnung mit einer Übergangsfrist bis 2035 hatte im Plenum des Bundesrates im September 2011 nicht die erforderliche Zustimmung erhalten.

Der Kompromissvorschlag der Länder Niedersachsen und Rheinland-Pfalz wurde auf Grundlage eines neutralen Gutachtens des Kuratoriums für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL) zur tatsächlichen Nutzungsdauer der Kleingruppenhaltung entwickelt. (PD)
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