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16.07.2023 | 04:17 | Tierwohl 

Etwa jedes zehnte Rind 2020 in Anbindehaltung

Berlin - Die Anbindehaltung bei Rindern in Deutschland ist weiter rückläufig. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervor.

Anbindestall
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(c) proplanta
Die Regierung verweist auf die Landwirtschaftszählung aus dem Jahr 2020, der zufolge etwa 1,14 Millionen Rinder in Anbindeställen standen; das waren noch etwa 10 % der insgesamt rund 11,46 Millionen Haltungsplätze für Rinder. Bei der zum Vergleich herangezogenen Landwirtschaftszählung des Jahres 2010 waren noch 3,02 Millionen Anbindehaltungsplätze ermittelt worden; dies entsprach einem Anteil von 21,5 % des damaligen Rinderbestandes.

Berechnungen des Thünen-Instituts hätten ergeben, dass 2020 noch insgesamt 28.257 Betriebe das Verfahren der Anbindehaltung genutzt hätten, heißt es in der Antwort. Davon sei auf 17.485 Betrieben eine ganzjährige Anbindehaltung zu finden gewesen. Insgesamt 9,5 Millionen Rinder seien 2020 in Laufställen gehalten worden, und 828.300 Plätze seien auf andere Stallhaltungsverfahren entfallen.

Eine Differenzierung, inwiefern die Rinder teilweise oder ganzjährig in Anbindehaltung gehalten wurden, ist laut Bundesregierung anhand der Daten aus der Landwirtschaftszählung nicht möglich. „Die Ergebnisse der Landwirtschaftszählung des Jahres 2020 zeigen, dass die Laufstallhaltung und die Anbindehaltung rückläufig waren, andere Stallhaltungsverfahren gewannen hingegen an Bedeutung; hier konnte eine Zunahme von 39 % verzeichnet werden“, schreibt die Bundesregierung.

Das Thünen-Institut komme in einer Folgenabschätzung zu dem Schluss, dass bei einem Verbot der Anbindehaltung grundsätzlich von einem Vorzieheffekt hinsichtlich des Strukturwandels ausgegangen werden müsse. Dieser sei jedoch nicht abschließend quantifizierbar. Dem Thünen Institut zufolge könne der Strukturwandel in der Milchviehhaltung durch zahlreiche Faktoren beeinflusst werden, beispielsweise durch den Generationswechsel oder etwaige Preisabschläge der Molkereien für Milch aus Anbindehaltung, so die Bundesregierung. Sie verweist darauf, dass die Folgenabschätzung bei der Ausgestaltung der Änderungen in Bezug auf die Anbindehaltung mit einbezogen werde.
AgE
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