Das geht aus einem Antrag der Fraktion (
17/792) hervor, in dem die Grünen strengere Standards verlangen. Der jetzt vorliegende Entwurf genüge dem Tierschutz nicht: ”Eine ethische Bewertung von Tierversuchen ist nicht mehr vorgesehen, Alternativmethoden zur Vermeidung von Tierversuchen werden nicht mehr ausreichend gefördert und den Mitgliedsstaaten werden weitergehende Maßnahmen zum Tierschutz im Rahmen ihrer nationalen Rechtsordnung verwehrt“, schreibt die Fraktion.
Im Rahmen des Genehmigungsprozesses von Projekten, die lebende Versuchstiere einschließen, soll nach Vorstellung der Grünen eine Ethikkommission bestimmte Fragen prüfen, etwa ob die Projekte unerlässlich und angesichts der zu erwartenden Schmerzen, Leiden oder Schäden ethisch überhaupt vertretbar sind. Zudem verlangen die Grünen einheitliche Standards bei der Qualifikation der Versuchsdurchführenden und der Pflege und Unterbringung der Tiere.
Die Richtlinie müsse im Sinne des Subsidiaritätsprinzips ”eine Mindestharmonisierung“ herstellen, fordern die Grünen. Darüber hinausgehende Verbesserungen des Tierschutzes sollten auf nationaler Ebene weiterhin möglich sein. Falls Deutschland mit den Änderungen in Brüssel nicht durchkomme, sollte die Regierung dem Richtlinienentwurf nicht zustimmen, verlangen die Antragsteller. Noch immer würden in der EU jährlich rund zwölf Millionen Tiere zu Versuchszwecken ”verbraucht“. Diese Tendenz sei steigend, heißt es in dem Entwurf. (hib/ELA/BOB)