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09.12.2014 | 00:31 | Gesunde Tiere brauchen keine Arzneien 
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Fachgespräch zum tierärztlichen Dispensierrecht

Berlin - Gesunde Tiere brauchen keine Arzneien – so lässt sich das Ergebnis eines Fachgesprächs zusammenfassen, das am 4. Dezember mit zahlreichen Interessengruppen auf Einladung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in Berlin durchgeführt wurde.

Gesunde Schweine
(c) proplanta
Alle rund 100 Vertreter aus der Überwachung, Tierärzteschaft, Politik, Wissenschaft und Industrie waren sich einig, dass eine Abschaffung des Dispensierrechtes nicht dazu beitragen kann, den Verbrauch von Arzneimitteln, insbesondere Antibiotika, zu senken.

„Ich bin froh, dass die unüberlegten Forderungen einiger populistischer Journalisten oder Politiker hier keinen Platz hatten“, erklärt Prof. Dr. Theo Mantel, Präsident der Bundestierärztekammer. „Die ernsthafte Debatte machte klar, dass der Tierarzt aus Tierschutzgründen Arzneimittel anwenden und abgeben muss, wenn Tiere krank sind. Der Verbrauch an Antibiotika lässt sich nicht dadurch senken, dass der Landwirt bei einer Erkrankung seiner Tiere zur Apotheke läuft oder gar Antibiotika im Internet bestellt. Damit würde nur der Schwarzmarkt gefördert und die Überwachung erschwert. Selbst die Apotheker verzichten gern auf dieses Geschäft und sehen ein, dass die qualifizierte Beratung, Diagnose und Therapie aus einer Hand kommen sollte. Sie bescheinigen den Tierärzten einen sorgfältigen Umgang mit dem Dispensierrecht“, macht Mantel deutlich.

Das Fachgespräch basierte auf einem Gutachten zur Überprüfung des Dispensierrechts, das im Auftrag des BMEL erstellt und am 7. Oktober 2014 veröffentlicht wurde. Es zeigt Vor- und Nachteile des Dispensierrechts auf und beleuchtet die Auswirkungen einer Abschaffung oder einer Änderung. Dies entsprach einem Beschluss des Bundesrates. Hintergrund ist das globale Problem der Zunahme resistenter Keime und die Annahme, dass Tierärzte für einen zu hohen Verbrauch von Antibiotika in der Tierhaltung verantwortlich sind.

Das tierärztliche Dispensierrecht gibt Tierärzten das Recht, Arzneimittel für einen konkreten Behandlungsfall an Tierhalter zu verkaufen. Es ist an strenge Regeln, z. B. die behördliche Genehmigung zum Führen einer tierärztlichen Hausapotheke, gekoppelt. Einen freien Handel gibt es nicht.

Die Bundestierärztekammer hat bereits vor drei Jahren gefordert, dass man Betriebe ermitteln muss, die im Vergleich zu ähnlichen Haltungsbetrieben zu viele Antibiotika verbrauchen. Hier müsse man die Ursachen herausfinden und abstellen, denn jeder Einsatz von Antibiotika erhöht die Gefahr der Resistenzbildung. Durch eine Änderung des Arzneimittelgesetzes wurde dieses Projekt bereits begonnen.

Darüber hinaus müssen aber auch die Tierhaltungen selber, ihr Management sowie vorbeugende Maßnahmen wie Hygiene und Impfungen, Tierzucht und Fütterung auf den Prüfstand. Mantel: „Tiergesundheit und Tierschutz sind Ziele in Gegenwart und Zukunft, an denen wir Tierärzte gemeinsam mit Tierhaltern und anderen Berufsgruppen arbeiten müssen. Einfache und schnelle Lösungen, wie mancher sie gerne hätte, gibt es leider nicht!“ (btk)
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Kommentare 
Raoul schrieb am 09.12.2014 08:39 Uhrzustimmen(81) widersprechen(87)
[Gesunde Tiere brauchen keine Arzneien]. Mit dieser Schlagzeile bewegt man sich aber auf sehr unsicherem Terrain, will man der formalen Logik im klassisch-aristotelischen Sinn Rechnung tragen. Der Terminus "gesundes Tier" impliziert bereits, dass es keine Arznei braucht. Die Prämisse enthält also bereits die zu erwartende Konklusion. Anders formuliert: Warum brauchen gesunde Tiere keine Arznei? Darauf kann es nur eine Antwort geben: "Weil sie gesund sind" bzw. die entsprechende Antonymisierung: "Weil sie nicht krank sind". Der Beweis mit dem die Aussage bewiesen werden soll, enthält aber die Aussage bereits als Voraussetzung. Die Prämisse des Beweises ist gleichartig zur Konklusion und stellt damit eine Verletzung des sogenannten "Satzes vom zureichenden Grund" dar. Hier wird eine Behauptung durch eine Aussage begründet, welche die zu beweisende Behauptung schon als wahr impliziert. Dies stellt zwar keinen logischen Fehlschluss, aber sehr wohl einen Zirkelschluss dar. Dieser ist damit zwar zugegebenermaßen eine korrekt abgeleitete und logisch gültige Konklusion, jedoch völlig untauglich um als praktischer Beweis dafürzuhalten. Auch wenn man die logisch-theoretischen Grundlagen der formalen Logik nicht kennt, sollte einem die logische Dissonanz der Schlagzeile auffallen.
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