Wenn ein kompletter Teich leergeräumt werde, komme ein erheblicher Schaden zusammen, sagt Günter Hoff-Schramm, Geschäftsführer des Verbands hessischer Fischer, in Wiesbaden. Dann gehe es schnell mal um 10.000 Euro. Für Fischer sind Schwarzangler zwar kein neues Problem, aber ein beständiges.
Teure Ausrüstung brauchen die Täter nicht. Mit simplen Betttüchern werde mancher Teich leer gefischt. Auch vom Einsatz selbstgebauter Sprengsätze berichtet Hoff-Schramm. Die Druckwelle tötet die Tiere, die Wilderer brauchen sie nur noch einzusammeln.
«Dem Einfallsreichtum sind keine Grenzen gesetzt», sagt auch Alexander Lorch von der Wasserschutzpolizei in Kassel. Jetzt im Sommer seien die Fischdiebe besonders aktiv. Die Ermittler stoßen dabei auf gefälschte Dokumente, selbst gebastelte Elektro-Fischgeräte und andere perfide Fangmethoden. Mit Autobatterien werden die Tiere beispielsweise mit kleinen Schocks aufgescheucht, Reusen aus Kaninchendraht oder Fallen mit Haken und Schnüren ausgelegt.
In diesem Jahr hat die Wasserschutzpolizei bereits hessenweit 78 Fälle von Fischwilderei registriert. 2017 waren es insgesamt 107, davor 120. Fischdiebstähle, also das Fangen von Tieren aus privaten Teichen, ist nicht eingerechnet.
Zum Fischen sind in Hessen sowohl ein Fischereischein als auch eine Erlaubnis für ein konkretes Gewässer nötig. Letztere kostet meist zwischen 30 und 100 Euro im Jahr und bestimmt auch die Fangmenge.
Seen, an denen jeder angeln darf, gibt es nicht. Bis auf Haus- und Gartenteiche unterliegen Lorch zufolge alle Flüsse, Seen und Teiche dem Fischereirecht. In jedem Fall in Hessen verboten sind Wettangeln und das Trophäenangeln: den Fisch anfüttern, fangen, fotografieren und dann wieder ins Wasser werfen. Wer ein Tier fängt, müsse es «sinnvoll verwerten», also essen.
Das Fischen ohne Erlaubnis ist eine Straftat und kann mit Geldstrafe oder bis zu zwei Jahren Haft geahndet werden. Haftstrafen seien aber die absolute Ausnahme, erklärt Polizeihauptkommissar Lorch. Was den ertappten Schwarzanglern oft mehr weh tue als eine Geldstrafe, sei die Beschlagnahmung der Ausrüstung. Denn die kann bei hochwertiger Qualität 200 Euro oder mehr kosten.
Die Wasserschutzpolizei greife zwar gegen Fischwilderer durch, sagt der Geschäftsführer des Verbands hessischer Fischer. Er beklagt aber, das viele Verfahren eingestellt würden. Nachsicht hat der Verband mit Migranten: Manche kämen aus Ländern, in denen es strenge Regelungen fürs Fischen wie in Deutschland nicht gebe. «Wir versuchen dann, das zu erklären.» Mit Erfolg: Viele besuchten danach Kurse, um einen Angelschein zu bekommen.
Die
Jagd auf Schwarzangler ist in Hessen nicht allein Sache der Polizei: Viele Täter werden auch durch die Fischereiaufseher entdeckt. Das sind überwiegend Ehrenamtliche der Fischereivereine, die die Gewässer kontrollieren. Ausgebildet werden sie mit Hilfe der Wasserschutzpolizei von der Fischereischule des Landes Hessen am Regierungspräsidium Kassel.