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19.06.2013 | 13:39 | Urteil 

Gericht schränkt Putenmast in Vogelschutzgebiet ein

Düsseldorf - Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat der Vergrößerung einer Putenmast in einem Agrarbetrieb in Kleve am Niederrhein eine Absage erteilt.

Putenmast
(c) proplanta
Der Betrieb mit bislang gut 35.000 Tieren liege im europäischen Vogelschutzgebiet «Unterer Niederrhein», teilte das Gericht am Dienstag mit (Az.: 3 L 316/12). Die Erweiterung um fast 20.000 Tiere sei nicht mit der Naturschutzverordnung vereinbar.

Bauernhöfe in Naturschutzgebieten haben Bestandsschutz, eine Erweiterung zu einer industriellen Nutzung hin ist laut Gericht nicht mit dem Anforderungen vereinbar.

Der Naturschutzbund (Nabu) hatte gegen eine Genehmigung des Kreises Kleve geklagt. Der Verband beklagt die Intensivierung der Landwirtschaft auch in Schutzgebieten. (dpa/lnw)
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