Dessen Einschleppung kann durch den unerlaubten Einsatz eines BTV6-Lebendimpfstoffes hervorgerufen worden sein. Der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Dr. Till
Backhaus forder die Betriebe der Rinder-, Schaf- und Ziegenhaltung auf, ein geschärftes Verantwortungsbewusstsein im Handel mit Tieren aus der 50 km- und 150 km-Zone zu zeigen und sich genauestens über die Verbringungsregeln zu informieren.
Inzwischen ist das Virus auch in drei Rinder haltenden Betrieben im Landkreis Grafschaft Bentheim (Niedersachsen) in unmittelbarer Nähe zu den Seuchenfällen in den Niederlanden aufgetreten. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat wegen der bestehenden Gefahr der Ausbreitung des Blauzungenvirus zum Schutz der Tierbestände eine Verordnung im Eilverfahren ohne Zustimmung des Bundesrates erlassen, die am Sonnabend, dem 8. November 2008, in Kraft getreten ist.
Diese Verordnung regelt insbesondere die Bedingungen im innergemeinschaftlichen und innerstaatlichen Handel mit Tieren aus den Restriktionsgebieten sowie im Handel mit Tieren in die jeweiligen Restriktionsgebiete der Niederlande. Als Restriktionsgebiete um die Seuchengebiete wurden drei Zonen eingerichtet, eine 20 km-, 50 km- bzw. 150 km-Zone.
Verbringungen von Tieren aus der 20 km-Zone sind grundsätzlich verboten. Unter bestimmten Bedingungen dürfen Tiere aus dieser Zone jedoch zur Schlachtung oder in Betriebe der 50 km- bzw. 150 km-Zone verbracht werden. Auskunft hierzu erteilen die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte.
Gegen den in Deutschland seit 2006 vorkommenden Serotyp 8 wurde in diesem Jahr erfolgreich geimpft. Einen vergleichbaren Impfstoff gegen den Serotyp 6 gibt es derzeit nicht. Der Einsatz von Impfstoffen gegen die
Blauzungenkrankheit auf der Basis von abgeschwächtem Lebendvirus wird in Deutschland abgelehnt. Grund dafür ist, wie sich am aktuellen Beispiel zeigt, dass das Impfvirus bei durch Insekten übertragenen Krankheiten seine volle Infektiosität wiedererlangen kann. (PD)