27.08.2014 | 19:30 | Tierschützer
Heimliche Filmaufnahmen zum Gänserupfen: Verfahren eingestelltMünchen - Lob vom Richter hat ein angeklagter Tierschützer am Mittwoch vor dem Münchner Amtsgericht erhalten: «Ich begrüße ausdrücklich Ihre Arbeit, es bedarf Menschen wie Sie, die sich einsetzen», sagte Richter Alexander Metz. |
(c) proplanta Mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft stellte er das Verfahren gegen den 34-Jährigen ein. Der Mann hatte heimlich Aufnahmen bei einem Unternehmen für Bettfedern gemacht und war deshalb wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes angeklagt.
In Deutschland ist die Lebendrupfung von Gänsen untersagt. Dabei werden Mastgänsen 3 Mal und Muttergänsen bis zu 20 Mal in ihrem Leben die Federn ausgerissen. Die so unter anderem in Polen gewonnenen Daunen werden allerdings anscheinend von hiesigen Herstellern nach wie vor verwendet. Dies hatte eine Tierschutzorganisation vor vier Jahren in einer Reportage aufgedeckt, was zu dem Prozess führte.
Der Angeklagte soll bei einem Unternehmen in Unterschleißheim bei München die Dokumentation eines Gesprächs unter Mitarbeitern «veranlasst» haben. Obwohl der Richter die Arbeit der Tierschützer lobte, betonte er auch: «Es ist nun mal Gesetz, dass solche heimlichen Aufnahmen nicht gemacht werden dürfen.»
Angesichts der bisherigen Unbescholtenheit des Angeklagten spreche aber alles für eine Einstellung des Verfahrens. Die damit verbundene Geldbuße von 1.500 Euro kommt dem Münchner Tierschutzverein zugute. Einen Teil spendeten Sympathisanten des Angeklagten sofort. Sie hatten vor der Verhandlung am Justizgebäude demonstriert. (dpa)
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