«Damit ist klarer geregelt, dass betroffene Ferkel erst zweimal begutachtet, dann betäubt und an anderer Stelle auf vorgeschriebene Art getötet werden müssen», sagte Landesagrarminister Till
Backhaus (
SPD) am Donnerstag am Rande einer Pressekonferenz in Dummerstorf bei Rostock.
Dies betreffe kranke oder untergewichtige Ferkel. Das Töten müsse durch Kehlschnitt oder per Gas erfolgen. «Das Tier darf das Töten nicht wahrnehmen», sagte Backhaus. Der Erlass sei am Donnerstag «rausgegangen.»
In dem Bericht war gezeigt worden, wie Arbeiter neugeborene Ferkel töten, indem sie die Tiere mit dem Kopf auf den Fußboden oder gegen die Kobenwand schlagen. Einige Tiere sollen nicht sofort tot gewesen sein.
«Ich möchte solche Bilder in unserem Bundesland nicht mehr sehen», sagte Backhaus. Der Kopfschlag sei nur zum Betäuben zugelassen. Auch die Veterinäre würden nochmals klarer angewiesen, diesen Erlass konsequent durchzusetzen. (dpa/mv)