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22.01.2012 | 14:46 | Freilandhaltung 

Höfken/ Remmel: Tierhaltung im Außenbereich begrenzen

Düsseldorf - Landwirtschaftsministerin Ulrike Höfken (Rheinland-Pfalz) und Landwirtschaftsminister Johannes Remmel (Nordrhein-Westfalen) haben am Freitag (20. Januar 2012) auf der Internationalen Grünen Woche in Berlin konkrete Vorschläge unterbreitet, um Anlagen zur Intensivtierhaltung in Deutschland zu begrenzen.

Freilandhaltung
(c) proplanta

Sie werden sich in ihren Ländern für eine gemeinsame Bundesratsinitiative einsetzen mit dem Ziel, die im Baugesetzbuch bestehende Privilegierung von Tierhaltungsanlagen im Außenbereich zu beschränken. „In solchen übergroßen Tierhaltungsanlagen wird Fleisch zu Dumpingpreisen auf Kosten des Tier- und Umweltschutzes produziert. Dies gefährdet die Zukunft der bäuerlichen Landwirtschaft", begründete Ministerin Höfken die Initiative.

„Nicht zuletzt die aktuelle Diskussion um den Missbrauch von Antibiotika in der Tierhaltung hat gezeigt, dass unsere Gesellschaft Anspruch auf einen artgerechten Umgang mit Masttieren erhebt.

Die Politik ist aufgefordert, die erforderlichen gesetzlichen Anpassungen auf nationaler wie auf europäischer Ebene vorzunehmen", fügte Minister Remmel hinzu.

Wie die Ministerin und der Minister berichteten, haben sich in einigen Regionen Deutschlands mittlerweile übergroße Tierhaltungsanlagen konzentriert, insbesondere Schweine- und Geflügelbetriebe. Dies führe dort zu Umweltproblemen, etwa durch die von den Ställen ausgehenden Emissionen.

Da die landwirtschaftlichen Betriebsflächen der Tierhalter oftmals nicht ausreichten, um die anfallende stickstoffhaltige Gülle betriebsnah und umweltverträglich auszubringen, würden Boden- und Wasserhaushalte übermäßig beansprucht. Zu kritisieren sei zudem die Größe der Anlagen sowie die Art der Tierhaltung.

„Lebensmittel aus Großmastanlagen werden von weiten Teilen der Bevölkerung kritisch betrachtet", betonte Minister Remmel. Hinzu komme, dass Lebensmittel aus Intensivtierhaltung zu einer umfassenden Standardisierung und Austauschbarkeit aller Erzeugnisse führen.

„Wir unterstützen stattdessen die Erzeugung und Vermarktung von Qualitätsfleisch, auch um di e Wertschöpfung in unseren ländlichen Regionen zu erhöhen", sagte Höfken.

Aus diesen Gründen fordern die Landwirtschaftsministerien aus Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen auf allen politischen Ebenen folgende Änderungen des geltenden Baurechts:

  • Großmastanlagen, die kritische Orientierungsgrenzen laut Bundesimmissionsschutzgesetz überschreiten, sollen beim Stallbau nicht mehr privilegiert sein

  • Gewerbliche Tierhaltungsanlagen, die in keinem räumlich-funktionalen Zusammenhang mit einem landwirtschaftlichen Betrieb stehen, sollen ebenfalls nicht mehr baurechtlich privilegiert sein

  • Steuerungsmöglichkeiten der Kommunen sollen gestärkt werden, um die regionale Konzentration von Großmastanlagen zu begrenzen (PD)
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