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23.08.2008 | 05:03 | Tierseuchenbekämpfung 

In Eifel und Pfalz werden Ende August Impfköder zur Bekämpfung der Schweinepest ausgelegt

Mainz - Zur Bekämpfung der Schweinepest bei Schwarzwild in Rheinland-Pfalz werden vom 29. bis 31. August 2008 in den Impfgebieten Eifel und Pfalz wieder Impfköder ausgelegt.

In Eifel und Pfalz werden Ende August Impfköder zur Bekämpfung der Schweinepest ausgelegt
 Jäger erhalten die Impfköder in den Kreisverwaltungen und bringen sie an Köderauslageplätzen (z.B. Kirrstellen) im Wald aus. Der Impfstoff stellt für Menschen keine Gefahr dar, jedoch sollten die an ein Stück Seife erinnernden Köder nicht berührt werden.

In der Eifel wird in Teilen der Landkreise Ahrweiler, Vulkaneifel und dem Eifelkreis Bitburg-Prüm, in der Pfalz in einem kleinen Gebiet im Landkreis Südwestpfalz geimpft. Informationen über Ort und Zeit der örtlichen Impfköder-Auslagen können bei den jeweiligen Kreisverwaltungen erfragt werden.

Die Kosten für die diesjährigen Impfaktionen werden vom Land übernommen und betragen voraussichtlich 280.000 Euro. Von 2002 bis einschließlich 2007 hat das Land bereits 7,5 Millionen Euro für die Impfungen ausgegeben. Die Impfung der Wildschweine gegen die Schweinepest ist in Rheinland-Pfalz sehr erfolgreich verlaufen.

In der Pfalz werden die Wildschweine zum Schutz vor einer Wiedereinschleppung des Virus aus Frankreich weiterhin geimpft. Grund ist, dass zuletzt im Mai 2007 bei einem Wildschwein in den Vogesen Schweinepest nachgewiesen wurde. Der letzte Fall in der Pfalz stammt aus November 2004.

In der Eifel wird seit Ende 2005 geimpft, nachdem es in Nordrhein-Westfalen im Oktober 2005 an der Grenze zu Rheinland-Pfalz erneute Seuchenfälle gab. 2007 wurde in Nordrhein-Westfalen noch bei insgesamt 10 Wildschweinen das Virus der Schweinepest nachgewiesen. Der einzige Fall 2007 auf rheinland-pfälzischer Seite wurde im Juli im Landkreis Ahrweiler direkt an der Grenze zu Nordrhein-Westfalen festgestellt. Damit wurde seit über einem Jahr keine Schweinepest mehr in Rheinland-Pfalz festgestellt.

Landwirte, die Schweine halten, sollten im eigenen Interesse weiterhin alle erforderlichen Maßnahmen einhalten, um einen direkten oder indirekten Kontakt zwischen Haus- und Wildschweinen zu vermeiden. Verboten ist die Impfung von Hausschweinen mittels Köder; diese würden dann als schweinepestverseucht gelten - mit allen Konsequenzen.

Die letzte Impfung der Wildschweine in diesem Jahr wird vom 26. bis 28. September in den gleichen Impfgebieten stattfinden. (PD)
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