26.07.2010 | 21:00 | Pferdekennzeichung
Landesregierung mit Bundesratsinitiative gegen Schenkelbrand Mainz - Die rheinland-pfälzische Landesregierung lehnt die Kennzeichnung von Pferden durch Schenkelbrand, also das Aufbringen von Brandzeichen, ab und wird einen entsprechenden Entschließungsantrag in den Bundesrat einbringen. |
„Die Kennzeichnung mittels eines Mikrochips ist technisch möglich und seit 2008 von der Europäischen Union vorgeschrieben. Es gibt also keinen Grund, eine zusätzliche Kennzeichnung durch Schenkelbrand zuzulassen. Pferde müssen vor sinnlosen Schmerzen geschützt werden“, stellen Ministerpräsident Beck und Umweltministerin Conrad fest.
Beim Schenkelbrand kommen sowohl der Heiß- als auch der Kaltbrand zur Anwendung. Beim Heißbrand - also dem Aufbringen der Kennzeichen mit einem heißen Eisen auf die Haut - entstehen Verbrennungen und hiermit erhebliche Leiden und Schmerzen. Der Kaltbrand führt durch Gefrieren der Haut zu einer Zerstörung ihrer Pigmentzellen.
Für die Kennzeichnung und Identifizierung von Pferden stehen schon seit einiger Zeit Transponderchips zur Verfügung, deren Anbringung unter der Haut mit wesentlich weniger Schmerzen, Leiden und Schäden für die Tiere verbunden ist. Darüber hinaus wird diese Art der Kennzeichnung für seit Juli 2009 geborene Tiere durch EU-Verordnung grundsätzlich vorgeschrieben. „Beim Respekt vor der körperlichen Unversehrtheit von Tieren darf es keine Ausnahmen geben“, betonen Beck und Conrad.
Derzeit gestattet das Tierschutzgesetz, in welchem das Zerstören von Geweben eines Wirbeltieres grundsätzlich verboten ist, eine Ausnahme für den Schenkelbrand beim Pferd. Die rheinland-pfälzische Landesregierung will diese Ausnahmeregelung mit ihrer Bundesratsinitiative abschaffen. Die Länderkammer soll über den Antrag nach der Sommerpause abstimmen. (PD)
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