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10.12.2010 | 03:06 | Legehennenhaltung 

Neue Vorschriften für die Legehennenhaltung?

Stuttgart - Kleingruppen könnten entfallen - 17 Betriebe in Baden-Württemberg betroffen.

Käfighaltung
Das Bundesverfassungsgericht hat am 2. Dezember 2010 die Haltung von Legehennen in sogenannten Kleingruppen aus formalen Gründen untersagt und eine Neuregelung bis zum 31. März 2012 gefordert. Die Kleingruppenhaltung ist das Ergebnis neuerer wissenschaftlicher Untersuchungen und praktischer Erprobungsphasen. Sie ist eine Weiterentwicklung der seit 2008 in Deutschland verbotenen konventionellen Käfighaltung. Nach Einschätzung der Tierärztlichen Hochschule Hannover bedeutet die Haltung in Gruppen von 20 bis 60 Tieren unter Beachtung spezieller Regelungen für ein verhaltens- und tiergerechtes Leben eine deutliche Verbesserung gegenüber der bisherigen Käfighaltung.

Wie das Statistische Landesamt hierzu mitteilt, sind von dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts 17 landwirtschaftliche Betriebe in Baden-Württemberg direkt betroffen. Sie verfügen insgesamt über eine Kapazität von 327.100 Haltungsplätzen, im Durchschnitt rund 19.240 Haltungsplätze je Betrieb. Rein rechnerisch sind das 385 Gruppen zu je 50 Tieren. Die Kleingruppenhaltung ist damit die bei weitem intensivste Haltungsform im Südwesten. Zum Vergleich: In der Bodenhaltung kommen durchschnittlich 10 720 Haltungsplätze auf einen Betrieb, in der Freilandhaltung 8.140 und bei ökologischer Erzeugung 5.760.

Nur 18 Prozent der im Dezember 2009 vorhandenen 1,8 Millionen Hennenhaltungsplätze in den baden-württembergischen Spezialbetrieben (mit mehr als 3.000 Haltungsplätze) entfallen auf die Aufstallung in Kleingruppen. Der Anteil der Produktionskapazitäten in Volieren-, Boden-, Auslauf- und Freilandhaltungen beziffert sich auf 79 Prozent. Fast 3 Prozent der Hennenhaltungsplätze sind der ökologischen Erzeugung vorbehalten. (StaLa BW)
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