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21.11.2011 | 09:01 | Futtermittelproduktion 

Neuregelung für Zusatzstoffe und Vormischungen

Bonn - Ab dem 1. Januar 2012 dürfen Zusatzstoffe und Vormischungen zur Futtermittelproduktion nur noch von Herstellern, Importeuren oder Speditionen bezogen werden, die eine Lieferberechtigung in das QS-System haben.

QS-Logo
(c) QS

Hersteller der Vormischungen und Zusatzstoffe erhalten die Lieferberechtigung in das QS-System durch eine QS Zertifizierung oder durch die Zertifizierung nach einem anerkannten Standard (GMP+ international, OVOCOM/Bemefa) mit dem entsprechenden Scope (Geltungsbereich für die entsprechende Produktionsart). Die Unternehmen, die auf diese Weise lieferberechtigt sind, können auch in der öffentlichen Suche der QS-Datenbank gefunden werden.

Zusatzstoffe und Vormischungen können ebenfalls von Herstellern bezogen werden, die FAMI-QS zertifiziert sind. In diesem Fall muss im QS-Audit des Abnehmers das gültige FAMI-QS Zertifikat des Herstellers vorgelegt werden.

Falls Zusatzstoffe oder Vormischungen von einem Hersteller bezogen werden, der nicht QS-lieferberechtigt ist, muss die Ware zukünftig freigeprobt werden. (QS)

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