Die
Tierseuche wurde am vorvergangenen Wochenende bei mehreren Legehennen in einem Geflügelbetrieb in Niederglatt im Kanton Zürich nachgewiesen.
Nach Angaben des Bundesamtes für
Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) wurde der betroffene Geflügelbestand gekeult, um eine Weiterverbreitung der
Viruserkrankung zu verhindern. Das Veterinäramt Zürich richtete rund um den
Betrieb eine Schutzzone von 3 km und eine Überwachungszone von 10 km ein; in diesen Zonen gelten für die Geflügelbetriebe besondere Vorschriften.
Nur Personen, welche die Tiere versorgen und die Veterinärbehörden haben Zutritt zu den Ställen. Die Herkunft der Krankheit ist laut BLV bislang noch unbekannt. Seien Legehennen von der Newcastle-Krankheit befallen, legten sie keine Eier mehr oder Eier mit zu dünner Schale.
Die Viruserkrankung komme auch bei Wildvögeln vor, sei hochansteckend und werde über die
Luft oder durch direkten Kontakt übertragen. Die Tierseuche könne sich auch indirekt über Personen,
Geflügelprodukte oder Eierkartons ausbreiten. Das Bundesamt wies drauf hin, dass die Krankheit auch auf Menschen übertragbar sei. In seltenen Fällen könne bei Personen mit direktem und engem Kontakt zu kranken Tieren eine Bindehautentzündung auftreten.