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14.07.2011 | 07:51 | Tierschutz 

Nordrhein-Westfalen stärkt Tierrechte

Düsseldorf - Nordrhein-Westfalen forciert den Tierschutz und wird dem Landtag jetzt ein umfassendes Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzvereine in NRW zuleiten.

Justizia
(c) Oleg Golovnev - fotolia.com
„Unser Land wird mit dem neuen Verbandsklagerecht bundesweit Maßstäbe setzen“, sagte Umweltminister Johannes Remmel. „Mit dem Beschluss des Kabinetts sind wir jetzt einen wichtigen Schritt vorangekommen.“

Nach Abschluss der Anhörung der kommunalen Spitzenverbände hat das Landeskabinett am Dienstag (12. Juli)  final beschlossen, den Entwurf eines „Gesetzes über das Verbandsklagerecht und Mitwirkungsrechte für Tierschutzvereine"  in den Landtag zur parlamentarischen Befassung einzubringen.  Bereits in der nächsten Plenarsitzung in der kommenden Woche werden die Fraktionen über den Gesetzentwurf in erster Lesung beraten.

Nach Bremen ist NRW das zweite Bundesland, in dem anerkannte Tierschutzverbände das Recht zur Mitwirkung an tierschutzrelevanten Rechtssetzungs- und Verwaltungsverfahren des Landes sowie zur Klage gegen Maßnahmen von Behörden in NRW wegen möglicher Verstöße gegen Tierschutzrecht erhalten.

Minister Remmel setzt sich schon lange dafür ein, dass anerkannte Tierschutzvereine Rechte der Tiere auch vor Gerichten geltend machen können. „Ich freue mich, dass der Landtag noch vor der Sommerpause die Gesetzesberatung beginnt. Mit dem Gesetz schaffen wir in NRW umfassende Mitwirkungs- und Verbandsklagemöglichkeiten für anerkannte Tierschutzvereine bei tierschutzrelevanten Verwaltungsverfahren. Das ist mehr als überfällig“, sagte Minister Remmel.
 
Durch das neue Gesetz sollen anerkannten Tierschutzvereinen Klagemöglichkeiten zum Wohl der Tiere beispielsweise gegen bau- und immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren für Großmastanlagen oder über die Rechtmäßigkeit von Tierversuchsgenehmigungen eingeräumt werden. Darüber hinaus können die Tierschutzvereine im Vorfeld von tierschutzrelevanten Verwaltungsverfahren und Rechtsetzungsvorhaben des Landes mitwirken.

„Das Gesetz ist ein Meilenstein und zugleich Vorbild zur Stärkung der Tierrechte. Es besteht nun tatsächlich die Aussicht, dass künftig die Tiere nicht mehr rechtlos den Interessen der Tierhalter ausgeliefert sind. Mit Hilfe der neuen Klage- und Mitwirkungsmöglichkeiten der Tierschutzvereine stellen wir sicher, dass tierschutzwidrigen Praktiken bereits frühzeitig Einhalt geboten wird“, ergänzt Minister Remmel. (PD)
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