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22.10.2009 | 07:30 | Geflügelwirtschaft 

Planungssicherheit für deutsche Geflügelwirtschaft: Änderung der Vermarktungsnorm für Geflügelfleisch verabschiedet

Berlin - Die Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007, die eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte hinsichtlich der Vermarktungsnorm für Geflügelfleisch betrifft, ist gestern in Brüssel vom Agrarrat der EU verabschiedet worden.

Planungssicherheit für deutsche Geflügelwirtschaft: Änderung der Vermarktungsnorm für Geflügelfleisch verabschiedet
Wesentliche Änderungen betreffen die Definition ˈfrischˈ, die im Vorfeld kontrovers diskutiert wurde, und es erfolgt die Einbeziehung der Geflügelfleischzubereitungen in den Geltungsbereich der Vermarktungsnorm. Die Europäische Kommission hatte bereits in einem frühen Stadium der Diskussion einen sehr restriktiven Ansatz verfolgt. Daraus resultiert nun der Grundsatz, dass zukünftig Geflügelfleischzubereitungen nur dann als ˈfrischˈ vermarktet werden dürfen, wenn das enthaltene Geflügelfleisch zu keiner Zeit gefroren gewesen ist.

„Die deutsche Geflügelwirtschaft hat immer eine für alle Stufen der Lebensmittelkette verträgliche und praktikable Änderung der Vermarktungsnorm gefordert, um eine Fehleinschätzung bzw. Fehlinformation des Verbrauchers beim Kauf von Geflügelfleisch zu vermeiden. Denn welcher Verbraucher vermutet, dass eine Geflügelfleischzubereitung im frischen Zustand möglicherweise aus vormals gefrorenem Geflügelfleisch hergestellt worden ist?“ , bewertetet Gerhard Wagner, Präsident des ZDG Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft, die neueste Entwicklung.

Mit der Änderung der Vermarktungsnorm sind nun die geforderten Regelungen bei der Vermarktung von Geflügelfleisch und insbesondere von Zubereitungen geschaffen worden. Die Verordnung wird zum 1. Mai 2010 in Kraft treten. (ZDG)
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