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06.04.2009 | 14:10 | Tiermedizin 

Regeln für den Einsatz von Antibiotika verschärfen

Berlin - Der Einsatz von Antibiotika in der Landwirtschaft muss durch verbindliche Vorgaben im Arzneimittelrecht begrenzt werden.

Antibiotika-Einsatz
(c) proplanta
Das fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) anlässlich einer Bundesratssitzung am 3. April. Die Folge eines zunehmenden und unkontrollierten Einsatzes von Antibiotika in der Tiermedizin sind Resistenzbildungen auch beim Menschen. „Um das Problem in den Griff zu bekommen, reichen freiwillige Regelungen nicht aus“, so Vorstand Gerd Billen.

Der Gesetzgeber muss nach Auffassung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes gewährleisten, dass Landwirte nicht ganze Bestände einer Tierart einer stereotypen Behandlung unterziehen. Stattdessen seien gezielte Behandlungsmethoden vorzuschreiben, um den Einsatz antibiotisch wirksamer Stoffe zu optimieren. Restbestände der Tiermedizin landen über das Trinkwasser auch beim Menschen und können dort Resistenzen Vorschub leisten. In Einzelfällen kann dies dazu führen, dass Krankheiten nicht mehr therapierbar sind. „Es ist nicht hinzunehmen, dass bisher rechtlich zulässige Praktiken in der Landwirtschaft die öffentliche Gesundheit gefährden“, kritisiert Billen.


Robert Koch-Institut und europäische Lebensmittelbehörde warnen

In den letzten Jahren ist der Verbrauch von antibiotisch wirksamen Substanzen im Nutztierbereich angestiegen. Der Einsatz erfolgt fast ausschließlich durch Beigaben zum Tierfutter oder Trinkwasser. Häufig geschieht dies in falscher Konzentration, wie unter anderem Untersuchungen in Baden-Württemberg und in Brandenburg zeigen. Zudem gelangen diese Stoffe über den Boden zurück in die Nahrungskette. Darauf weist auch der Bericht des Sachverständigenrates für Umweltfragen aus dem Jahr 2007 hin. Inzwischen treten bei landwirtschaftlichen Nutztieren methicillinresistente Bakterien (MRSA) auf. Diese können auch auf den Menschen übertragen werden und zählen zu den gefürchtetesten Erregern in Krankenhäusern. Personen, die beruflich mit infizierten Tieren Kontakt haben, werden auf Empfehlung des Robert Koch-Institutes (RKI) als Risikopatienten eingestuft.

Die europäische Lebensmittelbehörde EFSA hatte am 27. März gefordert, eine systematische Beobachtung der Entwicklung des antibiotikaresistenten Bakteriums MRSA aufzubauen. Sie empfiehlt unter anderem Schnelluntersuchungen von Patienten, die ins Krankenhaus eingeliefert werden. „Das Arzneimittelrecht und die Strategie der Bundesregierung zur Antibiotikaresistenz müssen dringend angepasst werden, um der Problematik Herr zu werden“ fordert Billen. (vzbv)
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