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05.02.2015 | 12:25 | Anzeigepflichtige Tierseuche 

Schleswig-Holstein: Keine weiteren Fälle von Rotz bei Pferden

Kiel - Nach Untersuchung von insgesamt mehr als 70 Proben gibt es bislang weiterhin keine Verdachtsfälle auf Rotz in Schleswig-Holstein.

Pferde in Schleswig-Holstein
(c) proplanta
Den Ergebnissen entsprechend wurde die Sperre für zwei Betriebe aufgehoben. Dies teilte das für Tierseuchenbekämpfung zuständige Landwirtschaftsministerium gestern (4. Februar 2015) in Kiel mit.

Wie das Ministerium weiter mitteilte, steht bei zwei Proben der abschließende Befund allerdings noch aus. Ein Betrieb bleibt entsprechend noch bis zur Vorlage der endgültigen Ergebnisse gesperrt, bei einem weiteren Betrieb waren die Proben allein aus Vorsorgegründen genommen worden, obwohl es keinen Kontakt zwischen den Tieren gab.

Hintergrund zur Infektionskrankheit Rotz



Die bakterielle Infektionskrankheit „Rotz” (Burkholderia Mallei) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Sie tritt vornehmlich bei Einhufern (Pferden, Eseln, Maultieren, Zebras) auf und wird durch Körpersekrete übertragen. Die Erkrankung kann in Form knotiger und geschwüriger Entzündungen in der Haut (Hautrotz), der Nasenschleimhaut (Nasenrotz) und der Lunge (Lungenrotz) auftreten.

Bei Pferden dominiert die chronische oder latente Verlaufsform, wodurch sich die Krankheit manchmal auch unerkannt verbreiten kann. Die Krankheit kann auf Menschen übertragen werden, aber Ansteckungen waren bislang sehr selten, selbst dann, wenn die Erkrankung in der Pferdepopulation häufig auftrat.

Rotz war bis Anfang des 20. Jahrhunderts weltweit verbreitet, wurde aber in Westeuropa und Nordamerika in den fünfziger Jahren weitgehend ausgerottet. (melur-sh)
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