30.07.2023 | 10:13 | Tierseuche
Schweiz verlängert lokale Maßnahmen gegen die Vogelgrippe bis 15. Oktober
Bern - Um das Hausgeflügel vor der Vogelgrippe zu schützen, können in der Schweiz die Kantone seit dem 27. Mai örtlich begrenzte Maßnahmen ergreifen. |
(c) proplanta Da die Geflügelpest nach wie vor lokal auftritt, hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) vergangene Woche die betreffende Verordnung um zweieinhalb Monate bis zum 15. Oktober verlängert. Laut BVL entscheiden die kantonalen Veterinärämter über lokale Schutzmaßnahmen.
Dafür beurteilten sie das Risiko für eine Ausbreitung des Virus. Dabei orientierten sie sich am Verhalten der betroffenen Wildvögel oder auch an deren Nähe zu Geflügelhaltungen. Das Bundesamt geht davon aus, dass sich das Seuchengeschehen erneut verändert. Da sich die Brutzeit dem Ende zuneige, seien die Wildvögel wieder weniger ortsgebunden. Zusammen mit den kantonalen Veterinärdiensten werde die Situation weiterhin überwacht.
Tote Vögel würden bei Verdacht auf das Vogelgrippe-Virus getestet. Das BLV empfiehlt den Geflügelhaltern, ihre Gehege frühzeitig für die nächste Vogelgrippe-Saison auszurüsten. Das Hausgeflügel müsse mit hoher Wahrscheinlichkeit auch im nächsten Winter landesweit vor dem Virus geschützt werden. Eine wichtige Maßnahme sei es, den Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln zu verhindern.
Damit das Geflügel Auslauf bekomme, sei ein überdachtes und umzäuntes Gehege die beste Lösung. Zur Eindämmung des Vogelgrippe-Virus waren im Winter 2022/23 in der ganzen Schweiz Schutzmaßnahmen eingeführt worden. Nachdem sich im Frühling die Seuchenlage entschärft hatte, hob das BVL diese auf.
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