(c) proplanta - In einem Drei-Kilometer-Umkreis werden bei Tierhaltern alle Hühner, Enten, Gänse und Puten eingesammelt und getötet. Sofern Halter Beiträge für die Tierseuchenkasse bezahlt haben, werden sie entschädigt. Es betrifft nach der Tötung von 31.000 Puten im ersten Betrieb noch rund 1.000 Tiere bei etwa 80 Tierhaltern.
- In einem Zehn-Kilometer-Umkreis gelten Handelsbeschränkungen für alle Geflügelhalter. In größeren Beständen wird schon auf Virenbefall getestet.
- Im Umkreis von 50 Kilometern um die Putenmastanlage darf Geflügel nicht mehr im Freien gehalten werden. Das heißt Aufstallungsgebot und gilt bis nach Brandenburg und Polen hinein. Auch Geflügelhalter in der Nähe von großen Seen und Flüssen sowie an der Ostsee, wo sich bedeutende Sammel- und Rastgebiete von Wildvögeln befinden, müssen ihre Tiere im Stall halten. (dpa)
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