Die bisherigen Vorschriften zur Tierseuchenbekämpfung werden um Maßnahmen zur Gesunderhaltung von Tierbeständen erweitert. Der Deutsche
Bauernverband (DBV) begrüßt, dass Tierimpfstoffe mit nationaler oder europäischer Zulassung bei einem Therapienotstand auch weiterhin durch den Tierarzt umgewidmet werden dürfen. Damit dürfen Impfstoffe, die ursprünglich nur für eine Tierart zugelassen sind, im Bedarfsfall auch für andere Tierarten eingesetzt werden.
Jedoch steigt mit dem neuen Gesetz die Verantwortung der Landwirte, ihre Tiere vor Tierkrankheiten zu schützen. Sie müssen geeignete Biosicherheitsmaßnahmen ergreifen, damit Krankheiten nicht in ihren Bestand hineingetragen werden. Die Politik müsse deshalb nun über die noch zu gestaltenden Verordnungen praxisgerechte Lösungen schaffen, die die Bemühungen der Landwirte zur Vorbeugung von Tierkrankheiten unterstützen, betont der DBV.
Der
DBV weist darauf hin, dass eine Reihe von Ursachen durch die Landwirte nicht beeinflussbar sind. Häufig sind die Tierhalter machtlos, wie beispielsweise bei der Krankheitsübertragung durch Stechmücken. Dies wurde in jüngster Zeit beim Schmallenbergvirus und der
Blauzungenkrankheit deutlich, als Rinder-, Schaf- und Ziegenhalter große Verluste verzeichnen mussten.
Das beste Hygienemanagement auf den Betrieben hilft nicht, wenn durch Unachtsamkeit von Reisenden oder Lücken bei den Grenzkontrollen Tierseuchenerreger nach Deutschland eingeschleppt werden. Nicht zuletzt sei zu bedenken, dass Tiere in der Freilandhaltung immer einem höheren Gesundheitsrisiko ausgesetzt seien. „Deshalb werden wir die Ausgestaltung des Gesetzes auch an dieser Stelle genau verfolgen“, heißt es beim DBV. (dbv)