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23.05.2012 | 13:32 | Tierschutzgesetz 
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Strengere Tierschutzregelungen beschlossen

Berlin - Tiere sollen in der Zucht, bei wissenschaftlichen Versuchen und im Zirkus künftig besser vor Quälerei bewahrt werden.

Affe
(c) proplanta
Zehn Jahre nach der Aufnahme des Tierschutzes als Staatsziel ins Grundgesetz beschloss das Bundeskabinett am Mittwoch schärfere Regeln in mehreren Bereichen. Tierschützern und Opposition reichen sie nicht aus.

Umstrittene Brandzeichen zur Kennzeichnung von Pferden sollen verboten werden. Tierversuche mit Menschenaffen werden fast völlig untersagt. Landwirte sollen Ferkel ab 2017 nicht mehr ohne Betäubung kastrieren dürfen. Die Reform des Tierschutzgesetzes kommt nun noch in Bundestag und Bundesrat. Sie soll im Herbst in Kraft treten.

Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) sagte, die hohen deutschen Tierschutzstandards würden weiter erhöht. Um qualvollen Züchtungen einen Riegel vorzuschieben, ist vorgesehen, dass bizarr kleinwüchsige oder haarlose Tiere nicht mehr bei Ausstellungen gezeigt werden dürfen. Mit neuen Regeln zu Tierversuchen wird eine EU-Richtlinie umgesetzt. Dabei werden erstmals gesonderte Vorgaben für Affen gemacht.

Nach Kritik an den Haltungsbedingungen von Zirkustieren sieht der Gesetzentwurf eine Ermächtigung vor, dass bestimmte Wildtierarten in der Manege per Verordnung verboten werden können, wenn bisherige Maßnahmen nicht reichen. Der Bundesrat hatte ein Verbot etwa für Bären und Elefanten gefordert, da Tierschutzprobleme bei häufigen Transporten nicht zu vermeiden seien. Geplant ist nun außerdem eine rechtliche Grundlage, um eine unkontrollierte Vermehrung streunender Katzen in bestimmten Regionen eindämmen zu können.

Die Grünen kritisierten die Pläne. Der baden-württembergische Agrarminister Alexander Bonde (Grüne) sagte, der Gesetzentwurf bleibe leider deutlich hinter der gesellschaftlichen Entwicklung zurück. Die Grünen-Bundestagsfraktion fordert unter anderem, dass Ferkel sofort nur noch mit Betäubung kastriert werden können. Tiertransporte in Deutschland dürften nur vier Stunden dauern. Für Zirkusse solle es eine Positivliste erlaubter Tiere geben.

Der Tierschutzbund monierte, die wenigen neu geregelten Themen reichten bei weitem nicht aus. Die Vorgaben für Tierversuche könnten noch deutlich verschärft werden.

Der Vorsitzende des Bundestags-Agrarausschusses, Hans-Michael Goldmann (FDP), sprach dagegen von einem «ernstzunehmenden Schritt in die richtige Richtung». Bei Zirkussen hätte er sich gewünscht, dass fragliche Tierarten benannt würden. Der Bauernverband kritisierte, die Novelle schieße etwa beim Verbot des Pferde-Brandzeichens über das Ziel hinaus.

Seit zehn Jahren haben Lebensbedingungen von Tieren rechtlich mehr Gewicht. Am 17. Mai 2002 beschloss der Bundestag, Artikel 20a des Grundgesetzes um drei Worte zu ergänzen: Der Staat schützt die natürlichen Lebensgrundlagen «und die Tiere». Dies trat am 1. August 2002 in Kraft.
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Ulrich Dittmann schrieb am 24.05.2012 17:02 Uhrzustimmen(90) widersprechen(112)
Die Tierquälerei "betäubungsloses Schächten" wurde auch hier mal wieder "politisch korrekt" ausgeklammert, obwohl seit 2007 (!) im Bundestag eine vom Bundesrat eingebrachte Gesetzesinitiative schmort, die die Qualen der "Schächttiere" etwas eindämmen sollte. Bei diesem tabuisierten Bereich des Tierschutzes weicht die Gleichgütigkeit von Politik und Öffentlichkeit "…es sind ja nur Tiere", oft erst dann einem empörten Gejaule, wenn orientalische Polit-Terroristen nicht mehr Schafen und Rindern, sondern westlichen Geiseln die Kehle durchschneiden. An der politischen Spitze erkranken die Politiker etablierter Parteien praktisch alle an übelster Rückgraterweichung, während sich ihre Gehirnwindungen mit Hornhaut überziehen. Man läßt sich eben ein so dickes Fell wachsen, daß man auf Rückgrat verzichten kann. Betäubungsloses archaisches Schächten leistet öffentlicher Verrohung Vorschub, fördert die Etablierung einer abgeschotteten Parallelgesellschaft, desavouiert hier um Integration bemühte Gläubige und Bürger, ist religionswissenschaftlich nicht begründbar, und weder mit dem Begriff "Religion" noch mit der hier geltenden Verfassungsethik zu subsumieren. Unmissverständlich ist festzuhalten: Für Tiere ist es immer gleichermaßen schrecklich, gleich, ob sie von Juden oder Muslimen oder anderen menschlichen Religions-Spezies betäubungslos langsam qualvoll zu Tode gemetzelt werden. Wer mit heutigem Wissensstand und nach der Verankerung des Staatszieles Tierschutz in der Verfassung (Artikel 20a GG) in Deutschland noch rechtsirrelevanten Phantasie-Glaubenswunschvorstellungen einzelner Glaubensgruppierungen betreff Begehr nach betäubungslosen Schächtungen rückgratlos nach dem Munde redet, muß sich den Vorwurf gefallen lassen, gezielte, rechtswidrige Volksverdummung zu betreiben. Daß Tiere gleichermaßen leidensfähig sind wie Menschen, hat in den Politiker-Hirnen, der "Dornenkrone der Schöpfung", leider vielfach noch keinen Einzug gehalten.-
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