(c) proplanta Einem entsprechenden Antrag der Nationalregierung hat der Oberste Gerichtshof von Kastilien und León am Montag (5.6.) stattgegeben. Damit wurde eine Entschließung der aus konservativer Volkspartei PP und rechtspopulistischer Vox gebildeten Regionalregierung ausgesetzt, mit der den Rinderhaltern „mehr Autonomie und Flexibilität“ im Umgang mit der Seuche ermöglicht werden sollte.
Beispielsweise waren die Betriebe in den zurückliegenden Wochen von den obligatorischen Verbringungsuntersuchungen befreit und die Anforderungen, die für den Status der Seuchenfreiheit zu erfüllen sind, abgesenkt. Bei Rinderhaltern in angrenzenden Regionen wie Asturien, die im Gegensatz zu Kastilien und León als frei von Rindertuberkulose gelten, sowie bei heimischen Tierärzten sorgte die Neuregelung für die Befürchtung einer verstärkten Ausbreitung der Seuche.
Die Europäische Union reagierte mit einer klaren Anweisung: Die Lockerung entspreche nicht den EU-Vorgaben; Madrid müsse gegen den Beschluss der Regionalregierung vorgehen. Das spanische Landwirtschaftsministerium verbot daraufhin Ende Mai die Verbringung von Rindern über die Grenzen von Kastilien und León hinaus und stellte beim Obersten Gerichtshof den Antrag auf Aussetzung der Entschließung. Dass jetzt wieder zum früheren Überwachungsmanagement zurückgekehrt werden muss, sorgte für teils heftige Ausschreitungen durch betroffene Landwirte auf den Straßen der Regionalhauptstadt Valladolid.
Die Kontrollen belasteten die Betriebe wegen des Arbeitsaufwands und der Kosten erheblich, so eine Botschaft der Rinderhalter. Bei positiven Testbefunden seien die Entschädigungen zu niedrig. Und außerdem zeigten die Maßnahmen keine Wirkung bei der Seuchenbekämpfung. Laut kürzlich veröffentlichen Zahlen des Landwirtschaftsministeriums in Madrid wiesen 2022 in Kastilien und León 2,07 % der Rinderherden Fälle von Rindertuberkulose auf. In ganz Spanien lag die Herdenprävelanz 2022 bei 1,40 %, im Jahr davor bei 1,48 %.
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