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11.01.2008 | 21:20 | Tierschutztransportverordnung 

Tiertransport nur noch mit Befähigungsnachweis

Hannover - Für den Transport ihrer Tiere brauchen Bauern seit Jahresbeginn einen Befähigungsnachweis, zumindest wenn die Fahrtstrecke weiter ist als 65 km. Darauf weist das Landvolk Niedersachsen hin.

Tierschutztransportverordnung
Diese Regelung ist Bestandteil der neuen Tierschutztransportverordnung, mit der jüngste Brüsseler Vorgaben jetzt umgesetzt werden. Sie gilt nicht nur für gewerbliche Transporte, sondern auch für von den Bauern selbst durchgeführte Transporte eigener Tiere.

Der Befähigungsnachweis wird vom jeweils zuständigen Veterinäramt ausgestellt. Bauern müssen dazu die Teilnahme an einem Lehrgang mit abschließender Prüfung nachweisen. Diese werden unter Anderem von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen und den Deulas (Deutsche Lehranstalten für Agrartechnik) angeboten.

Lediglich junge Bauern, die ihren Berufsabschluss nach dem 5. Januar 2007 – seitdem gilt die EU-Verordnung – erworben haben, gelten aufgrund ihrer Ausbildung als sachkundig. Diese bürokratische Verschärfung der Transportbestimmungen ist vom Landvolkverband scharf kritisiert worden.

Die Bauern sind sehr verärgert und empfindend den geforderten Befähigungsnachweis als Angriff auf ihre Berufsehre. Immerhin haben sie in ihrer Ausbildung den Umgang mit Tieren erlernt und verfügen über umfangreiche Erfahrungen, sollen nun aber aus formalen Gründen nicht als sachkundig gelten. Im Übrigen spreche der Befähigungsnachweis dem Gerede über den Bürokratieabbau Hohn, meinen die Bauern. (LPD)
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