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30.01.2015 | 11:15 | Qualitätssicherungssystem 

Tipps zur Teilnahme an der Tierwohl-Initiative

Jena - Schweinehaltende Betriebe, die an der „Initiative zum Tierwohl“ teilnehmen möchten, können sich voraussichtlich ab 1. April 2015 bei der TBV-Service und Marketing GmbH dem zuständigen Bündler anmelden.

Tierwohl-Initiative Teilnahmebedingungen
Der Tierwohlzuschuss setzt sich aus einem jährlichen Grundbetrag von 500 €/Standort (VVO-Nummer) und dem individuellen Zuschuss zusammen. Dieser ist für die Schweinemast auf 3,00 bis max. 9,00 €, in der Ferkelaufzucht auf 1,00 bis max. 3,00 € und in der Sauenhaltung auf 2,00 bis max. 6,00 €/Tier begrenzt, um möglichst vielen Tierhaltern den Zugang zu gewährleisten. (c) proplanta
Ansprechpartner sind Wolfgang Helmbold (Tel. 0361-26253210) bzw. Gerda Hennrich (0361- 26253300). In der Startphase können nur Tierhalter berücksichtigt werden, die in Deutschland Schweine halten und am QS-System bzw. einem vergleichbaren Qualitätssicherungssystem teilnehmen.

Bei der Anmeldung müssen grundlegende Stammdaten des Betriebes (u.a. VVO-Nummer, Produktionsart, umzusetzende Tierwohlkriterien mit angestrebtem Datum der Erfüllung) angegeben werden. Das Startdatum zur Umsetzung der Wahlpflichtkriterien sollte innerhalb von 5 Monaten nach Anmeldung liegen. Damit erhöhen sich die Chancen, an der Initiative teilnehmen zu können.

Die allgemeinen Grundanforderungen und speziellen Wahlpflicht- und Wahlkriterien sind in einem spezifischen Kriterienkatalog für die Schweinemast, die Ferkelaufzucht und die Sauenhaltung definiert und unter www.initiative-tierwohl.de abrufbar. Für die tierschutzgerechte Haltung, Hygiene und Tiergesundheit gelten die im QS-Leitfaden Landwirtschaft Schweinehaltung definierten Basiskriterien. Darüber hinaus ist die Teilnahme am Antibiotikamonitoring obligatorisch.

Für Stallklima- und Tränkwassercheck gelten die in den Handbüchern definierten Angaben bzw. physikalisch-chemischen und mikrobiologischen Parametern. Für Sauen- und Ferkelaufzuchtbetriebe wird die Arbeit nach einem Gesundheitsplan gefordert.

Schweinmastbetriebe müssen am indexierten Schlachtbefunddatenprogramm teilnehmen. Die Meldung des voraussichtlichen Produktionsumfanges je Jahr (Schlachtschweine, Ferkel) wird nach den Produktionsrichtungen Schweinemast, Ferkelaufzucht bzw. Sauenhaltung differenziert und mit den gemeldeten QS-Angaben abgeglichen.

Vom Bündler werden die Betriebsdaten an die Trägergesellschaft (Gesellschaft zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung mbH) gemeldet und zugelassene Zertifizierungsstellen mit der erstmaligen Auditierung des Betriebes beauftragt. Die Auditierung bezieht sich auf die Erfüllung der Grundanforderungen und der verpflichteten Wahlpflichtkriterien bzw. Wahlanforderungen.

Nach dem Erstaudit bekommt der Tierhalter ein Zertifikat. Dieses berechtigt zur Teilnahme an der Initiative. Die Verpflichtungserklärung zur Teilnahme umfasst mindestens drei Jahre. Der Tierhalter verliert jedoch seinen Anspruch auf die Zahlung des Tierwohlzuschusses, wenn die im Erstaudit dokumentierten und zertifizierten Kriterien nicht umgesetzt werden. In solchen Fällen sind bereits gezahlte Zuschüsse zurückzuzahlen.

Der Tierwohlzuschuss wird von einer von der Trägergesellschaft beauftragten Clearingstelle rückwirkend für das vergangene Quartal ausgezahlt. Er setzt sich aus einem jährlichen Grundbetrag von 500 €/Standort (VVO-Nummer) und dem individuellen Tierwohlzuschuss zusammen. Dieser ist für die Schweinemast auf 3,00 bis max. 9,00 €, in der Ferkelaufzucht auf 1,00 bis max. 3,00 € und in der Sauenhaltung auf 2,00 bis max. 6,00 €/Tier begrenzt, um möglichst vielen Tierhaltern den Zugang zu gewährleisten.

Die Zahlung des individuellen Tierwohlzuschusses wird auf max. 3,5 Schlachtschweine/Mastplatz bzw. 8,7 Ferkel/Aufzuchtplatz beschränkt. Bei einer Nachfrage, die höher ist als die zur Verfügung stehenden Fondsmittel, wird die Teilnahme nach dem Datum der gemeldeten Umsetzungsfristen begrenzt.


Quelle: Dr. Simone Müller / TLL
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