Gegen die Entscheidung der Potsdamer Richter kann das Unternehmen die nächsthöhere Instanz anrufen. (c) proplanta
Am Donnerstag wies es einen Eilantrag des Unternehmens zurück, das einen schnellen Weiterbau der Anlage für 380.000 Tiere erreichen wollte, wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte.
Die Anlage war Ende 2012 von den zuständigen Landesbehörden genehmigt worden. Weil nachträglich einige Änderungen verlangt wurden, lief die Baugenehmigung aber aus. Gegen einen Verlängerungsantrag klagte der Naturschutzbund im Eilverfahren und bekam vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg recht.
Nun soll in einem Hauptsacheverfahren alles in Ruhe noch einmal überprüft werden. Gegen die Entscheidung der Potsdamer Richter kann das Unternehmen die nächsthöhere Instanz anrufen. (dpa/bb)