Das Verwaltungsgericht Stuttgart wies den Eilantrag von vier Bauern gegen die im Februar vom Land verhängte
Impfpflicht laut einer Mitteilung vom Dienstag zurück. Bei der Krankheit handele es sich um eine
Tierseuche, an der viele betroffene Schafe verenden. Damit überwiege das öffentliche Interesse an der Impfpflicht für Schafe, Ziegen und Zuchtrinder, entschieden die Richter. Die vier Bauern hatten sich gegen die Impfpflicht gestellt. Sie führten mögliche Nebenwirkungen und Impfschäden ins Feld. (dpa/lsw)