In Anklam war der Geflügelpest-Erreger H5N8 Mitte Januar bei toten Hühnern in einem Tiergehege im Stadtpark und später bei einer anscheinend gesunden Hausente etwa 1,4 Kilometer weiter gefunden worden. (c) proplanta
Wie der Landkreis am Montag mitteilte, dürfen Enten, Gänse und Hühner im bisherigen Vogelgrippe-Beobachtungsgebiet von diesem Mittwoch (25.02.) an wieder ins Freie. Die Stallpflicht, die seit Mitte Januar für rund 900 kleine Tierhalter mit etwa 51.000 Tieren in einem Radius von zehn Kilometern galt, wird aufgehoben, da es keine neuen Krankheitsfälle gab.
In Anklam war der Geflügelpest-Erreger H5N8 Mitte Januar bei toten Hühnern in einem Tiergehege im Stadtpark und später bei einer anscheinend gesunden Hausente etwa 1,4 Kilometer weiter gefunden worden. Als Überträger werden Wildenten vermutet. Landesweit gilt laut Schweriner
Agrarministerium aber immer noch die Stallpflicht in Risikogebieten mit vielen Zugvögeln. (dpa/mv)