Um die
Übertragung der auch Vogelgrippe genannten Krankheit zu verhindern, gilt im gesamten Landkreis ab dem 26. Januar unter anderem eine Stallpflicht für Geflügel. Wildlebende Wasservögel dürfen zudem nicht gefüttert werden. Für Menschen gilt die Geflügelpest als ungefährlich.
Die
Tierseuche tritt seit November in Bayern auf. Der
Erreger wurde erstmals bei zehn erlegten Stockenten im Landkreis Passau nachgewiesen. Auch bei zwei toten Schwänen aus dem Landkreis Landsberg am Lech wurde dieser bestätigt.
Die Infektionskrankheit kommt vor allem bei Wasservögeln vor. Bei Hühnern und Puten werden die höchsten Erkrankungs- und Sterberaten beobachtet - teilweise bis zu 100 Prozent. Die Geflügelpest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche und wird daher staatlich bekämpft.