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22.04.2021 | 16:10 | Tierversuche 

Wie viele Tiere werden jährlich bei Versuchen eingesetzt?

Halle - In Sachsen-Anhalt werden jährlich mehrere Zehntausend Tiere bei Tierversuchen eingesetzt. Der Trend ist seit Jahren rückläufig, wie Zahlen des Landesverwaltungsamts zeigen.

Versuchstier?
Tierversuche sind nach wie vor wichtiger Bestandteil der Forschung. Es geht um Impfstoffe und Arzneimittel, aber auch um einen besseren Tierschutz. (c) proplanta
Demnach gab es 2015 mehr als 60.700 Versuchstiere, im Jahr darauf nur noch rund 47.900, 2019 dann etwa 45.100. 2018 waren allerdings nur rund 32.800 Tiere für Versuche verwendet worden. Eine Zahl für das vergangene Jahr liegt noch nicht vor. Der 24. April ist der Internationale Tag des Versuchstieres.

In den Jahren 2015 bis 2019 sei der Anteil von Labormäusen an den insgesamt eingesetzten Tieren mit Abstand am größten gewesen, hieß es weiter. 2015 etwa habe ihr Anteil rund 70 Prozent ausgemacht, 2019 etwa 79 Prozent. Ratten hätten 2015 einen Anteil von etwa 13 Prozent an den Versuchstieren gehabt, 2019 dann rund 8 Prozent. Es seien auch häufig Hühner, Puten und Schweine für Experimente verwendet worden. Es seien für 2020 42 Projekte mit Säugetieren und Vögeln genehmigt worden, 2019 seien es noch 58 gewesen, 2018 66.

In Sachsen-Anhalt wurde den Angaben des Landesverwaltungsamts zufolge in den vergangenen Jahren regelmäßig eine geringe Anzahl an nicht-menschlichen Primaten in Tierversuchen eingesetzt. Im Rahmen der Feldforschung seien auch wildlebende Tierarten wie Fledermäuse, Wölfe, Wildkatzen und Gartenschläfer zumeist in Telemetriestudien verwendet worden.

Dabei seien die Tiere mit GPS- oder anderen Sendern ausgestattet worden, um ihre Aktivitäten nachverfolgen zu können. Mit Blick auf die Verwendung landwirtschaftlicher Nutztiere sei vorrangig an Hühnern, Puten, Schweinen und Rindern geforscht worden. Pferde gehörten insgesamt zu den selten eingesetzten Tierarten.

Tierversuche dürfen ausschließlich zu Zwecken durchgeführt werden, die im Tierschutzgesetz festgehalten sind. Dazu gehören die Grundlagenforschung, aber auch die Vorbeugung, Erkennung oder Behandlung von Krankheiten bei Menschen oder Tieren. Auch der Schutz der Umwelt und die Forschung im Hinblick auf die Erhaltung der Arten gehören zu den zulässigen Zwecken. Tierversuchsvorhaben müssen genehmigt werden.

Die Telemetriestudien zum Zweck des Artenschutzes seien etwa durchgeführt worden, da man aufgrund eines besseren Verständnisses, wie sich diese Wildtiere verhalten, bessere Schutzmaßnahmen ableiten könne. An Rindern oder Schweinen sei meist mit dem Ziel geforscht worden, das Wohlergehen der Tiere oder die Haltungsbedingungen zu verbessern.

Für die Entwicklung neuer Medikamente oder Impfstoffe seien Versuche zum Zweck der Grundlagenforschung genehmigt worden. Zum anderen habe es auch Tierversuche gegeben, um die Qualität, Wirksamkeit oder Unbedenklichkeit von Arzneimitteln oder anderen Stoffen zu prüfen.
dpa/sa
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