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28.03.2012 | 11:32 | Eier-Kennzeichnung 

Wlodkowski: Pflicht-Kennzeichnung für Eier

Wien - Konsumenten bevorzugen heimische Qualität. Käfigeier werden abgelehnt.

Eier-Kennzeichnung
(c) proplanta
"In dreizehn Mitgliedsstaaten werden Eier immer noch in herkömmlichen Käfigen produziert, obwohl das in der EU bereits verboten ist. Solche Eier landen dann häufig im Verarbeitungs- oder Gastrobereich und machen jenen Landwirten Konkurrenz, die, wie die Österreicher, ihre Eier-Erzeugung schon längst umgestellt haben.

Dass die Konsumenten, wenn sie die Wahl haben, jedoch zu Eiern aus alternativen Haltungsformen greifen, zeigen die Zahlen aus dem Lebensmitteleinzelhandel. Damit die Verbraucher künftig auch bei Verarbeitungsprodukten, in denen Eier enthalten sind, und in der Gastronomie auswählen können, verlangt die Landwirtschaftskammer eine verpflichtende Kennzeichnung nach Herkunft und Haltungsform", stellte Gerhard Wlodkowski, Präsident der LK Österreich, vor Journalisten fest.


LK: Forderungen

"Überall dort, wo Konsumenten die Wahl haben zu entscheiden und eine klare Kennzeichnung gesetzlich vorgesehen ist, fällt die Entscheidung eindeutig zugunsten heimischer Qualität aus.

Bei Lebensmitteln, wie z.B. Nudeln oder Kuchen und in der Gastronomie fehlt allerdings eine solche klare Kennzeichnung und damit auch die Wahlmöglichkeit für Konsumenten. Wir verlangen daher eine verpflichtende Kennzeichnung nach Herkunft und Haltungsform sowohl auf Verarbeitungsprodukten mit Eianteil als auch in der Gastronomie.

Außerdem fordern wir strenge Kontrollen bei Eierhändlern, damit Konsumenten vor illegaler Ware geschützt werden. Schließlich appellieren wir an österreichische Lebensmittelhersteller und Importeure von Industrieeiern und Eiprodukten, auf freiwilliger Basis keine Ware aus konventionellen Käfigen einzuführen oder zu vermarkten", appellierte Wlodkowski an die Verarbeitungsbranche.


EU: Aktuelle Situation

Mit der EU-Richtlinie 1999/74/EG wurde bereits im Jahr 1999 das Verbot der Haltung von Legehennen in konventionellen Käfigen ab 1. Jänner 2012 beschlossen. Österreich ist dieser Forderung bereits mit 1. Jänner 2009 nachgekommen. Heimische Legehennen befinden sich daher in alternativen Haltungsformen, wie Bodenhaltung oder Freilandhaltung.


Negative Folgen für Österreich

"Dass Legehennen in 13 EU-Ländern aber weiter in konventionellen Käfigen gehalten werden, hat nicht nur negative Folgen für den Tierschutz, sondern führt auch zu Wettbewerbsverzerrungen.

Österreichs Landwirte, die bereits 100 Millionen Euro in tierschutzgerechte Haltungsformen investiert haben, sind die Betroffenen. Es werden nämlich nur ca. 34 % des Gesamtbedarfs an Eiern über den Lebensmittelhandel vertrieben, der Rest verteilt sich auf die Gastronomie, Hotellerie, die Großküchen und nicht zuletzt die Lebensmittelindustrie. Bei so genannten Industrieeiern ist aber ein Herkunftsnachweis unmöglich. Dazu kommt noch, dass rund 25 % des heimischen Eierbedarfes durch ausländische Eier, meist aus der konventionellen Käfighaltung, abgedeckt wird.

Das passiert nicht deshalb, weil diese nicht in Österreich produziert werden könnten, sondern weil Käufer die billigeren ausländischen Käfigeier den heimischen Eiern aus tierfreundlichen Haltungsformen vorziehen", erklärte Wlodkowski die Situation.


Vertragsverletzungsverfahren

Trotz der langen Übergangsfrist von 12 Jahren haben 13 EU-Mitgliedsstaaten (Belgien, Bulgarien, Griechenland, Spanien, Frankreich, Italien, Zypern, Lettland, Ungarn, die Niederlande, Polen, Portugal und Rumänien) das Verbot der konventionellen Käfighaltung nicht umgesetzt.

Daher hat die Europäische Kommission gegen diese ein Vertragsverletzungsverfahren eröffnet. Im ersten Schritt des Vertragsverletzungsverfahrens gibt es eine Frist von zwei Monaten, innerhalb der die betroffenen Mitgliedstaaten sich erklären müssen. Bis Strafen fällig werden, dauert es jedoch einige Zeit.

Die Kommission hofft, dass die säumigen Länder ihre Haltung im Laufe des Verfahrens an die neue Tierschutzgesetzgebung anpassen.


Weitere Nachteile für Österreich

"Nicht nur illegal eingeführte Käfigeier machen den heimischen Eier-Produzenten Kopfzerbrechen. So haben z.B. bei der Besatzdichteregelung von Masthühnern heimische Bauern strengere Tierschutzauflagen als ihre EU-Mitbewerber zu erfüllen, was zu einem klaren Wettbewerbsnachteil führt.

Eine weitere Herausforderung für die heimischen Produzenten ist die mit 1. Jänner 2012 vom Lebensmittelhandel geforderte Umstellung auf eine GVO-freie Fütterung im Mastbereich.

Bei Legehennen haben die österreichischen Bauern schon im Sommer 2011 umgestellt und sind somit dem Wunsch des Lebensmittelhandels und der Konsumenten nachgekommen. Zusatzwünsche des Handels kann es jedoch nicht zum Nulltarif geben, hier müssen wir gemeinsam einen Weg finden", so Wlodkowski abschließend. (lk-ö)
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