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07.03.2018 | 11:08 | Wolfsverordnung 

Wolfsrudel wird nicht getötet

Potsdam - Das aus Sicht eines Landwirtes auffällige Wolfsrudel in Potsdam-Mittelmark darf nicht getötet werden. Ein entsprechender Antrag sei abgelehnt worden, teilte das Brandenburger Landesumweltamt am Dienstag mit.

Wölfe in Brandenburg
Erste Entscheidung nach Wolfsverordnung: Rudel nicht töten. (c) Petra Kohlstädt - fotolia.com
Es fehlten dafür nach der Wolfsverordnung die Voraussetzungen. Erstmals wurde ein derartiger Antrag bearbeitet. Die Verordnung gilt seit dem 2. Februar. Sie regelt den Umgang mit sogenannten Problemwölfen. Wölfe sind geschützte Tiere.

Der Landwirt hatte die «Entnahme» des Dobbrikower Wolfsrudels gefordert und dies mit zwei Wolfsrissen im März und Oktober 2017 begründet. Da die Verordnung erst seit Februar in Kraft sei, könne das nicht akzeptiert werden, hieß es vonseiten des Landesumweltamtes.

Zudem fehlten auf den Weiden wolfssichere Zäune, die laut Verordnung vorhanden sein müssen. Erst wenn Wölfe solche Zäune mehrfach überwinden würden, könnte ihre Tötung geprüft werden.

Als Ausgleich für die beiden früheren Wolfsrisse hatte der Landwirt einen AusgleiCh erhalten. Inzwischen wurde mit Fördermitteln ein als wolfssicher anerkannter Zaun errichtet.
dpa/bb
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