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23.04.2010 | 16:06 | Vogelschutz 

Kormorane am Neuenburgersee: Teilweise grünes Licht für die Kantone

Bern - Die Kantone Waadt, Neuenburg und Freiburg können einen Teil der von ihnen verlangten Maßnahmen umsetzen, um auf einer künstlichen Insel im Vogelschutzgebiet Fanel am Neuenburgersee die Kormorankolonie zu regulieren.

Kormorane am Neuenburgersee
(c) proplanta
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 20. April 2010 den Entzug der aufschiebenden Wirkung teilweise bestätigt.

Mitte März 2010 haben die Kantone Waadt, Neuenburg und Freiburg beim Bundesamt für Umwelt BAFU ein Gesuch um Eingriffe an den Kormorannestern und Gelegen auf der auf Neuenburger Kantonsgebiet gelegenen künstlichen Insel im Vogelschutzgebiet Fanel am Neuenburgersee gestellt. Das BAFU hat dieses Gesuch am 25. März 2010 bewilligt. Allfälligen Rekursen gegen die Verfügung hat es die aufschiebende Wirkung entzogen, weil die Nist- und Brutzeit der Kormorane Ende März begonnen hat und die Kantone die Maßnahmen rasch umsetzen müssen, wenn sie den gewünschten Effekt haben sollen. Die Vereinigung Helvetia Nostra sowie der Schweizer Vogelschutz haben daraufhin gegen den Entzug der aufschiebenden Wirkung Rekurs eingereicht.

Nun hat das Bundesverwaltungsgericht über diese Rekurse entschieden. Es kommt zum Schluss, dass der Entzug der aufschiebenden Wirkung teilweise gerechtfertigt ist. Das heißt, dass die Wildschutz-Behörden der Kantone ab sofort am Ufer der Neuenburger Insel Zäune montieren und Reste der letztjährigen Nester entfernen dürfen, um den Kormoranen das Brutgeschäft zu erschweren. Die dritte Maßnahme, bereits gelegte Eier mit Öl zu behandeln, um deren Reifung zu stoppen, unterliegt hingegen der aufschiebenden Wirkung bis das Bundesverwaltungsgericht über alle allfälligen Beschwerden und Rekurse entschieden hat.

Auf den zwei künstlichen Inseln im internationalen Vogelschutzgebiet Fanel brüteten letztes Jahr 259 der 389 Kormoran-Brutpaare am Neuenburgersee. Die Kormorane holen Fische aus den Netzen der Berufsfischer am Neuenburgersee und verursachen dadurch, zum Beispiel an den Netzen, einkommensrelevante Schäden. Die Kantone Neuenburg, Waadt und Freiburg versuchen mit diesen, bis 2011 befristeten Maßnahmen, die Netzschäden der Berufsfischerei zu vermindern. (BAFU)
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