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04.11.2017 | 09:38 | Vogelgrippe 
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Geflügelpest: So schützen sich Hobbyhalter

Kiel / Osdorf - Gut ein Jahr nach Beginn der schwersten Geflügelpestepidemie in Europa sieht Schleswig-Holsteins Landwirtschafts- und Umweltministerium die Gefahr einer erneuten Infektionswelle.

Hobby-Geflügelhaltung
Schutz vor der Geflügelpest - Staatssekretärin Anke Erdmann stellt Handlungsempfehlungen für Hobby- und Kleingeflügelhaltungen vor. (c) proplanta
„Seit mehr als einem halben Jahr haben wir zum Glück keine Fälle von Geflügelpest mehr in Schleswig-Holstein. Aber wir müssen uns darauf einstellen, dass die Tierseuche zurückkommt. Dagegen müssen sich alle wappnen“, sagte Staatssekretärin Anke Erdmann am Freitag (3. November) beim Besuch einer Hobbygeflügelhaltung in Osdorf, wo sie sich über einfache Möglichkeiten zum Schutz der Tiere informierte und Handlungsempfehlungen für Klein- und Hobbyhalter vorstellte.

Die Geflügelpest hatte im Winter und Frühling 2016/17 in Schleswig-Holstein grassiert. Europaweit waren – und sind teilweise - immer noch 29 Staaten betroffen. Jüngst gab es auch in Sachsen-Anhalt und Niedersachsen bei Wildvögeln erneute Nachweise des hochpathogenen, also stark krankmachenden Erregers vom Subtyp H5N8.

Die Tierseuche kann grundsätzlich über verschiedene Wege in die Ställe gelangen. Zu den Infektionsquellen gehören der Geflügelhandel, Verschleppungen von infizierten Betrieben zu anderen, aber auch der direkte und indirekte Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln z.B. über verunreinigtes Futter, Einstreu, Gegenstände oder Schuhe.

Um einem Eintrag vorzubeugen, gelten unter anderem Import- bzw. Verbringungsverbote für Geflügel aus Ländern oder Regionen, in denen Geflügelpest nachgewiesen wurde. Ebenso unterliegen größere Geflügelbetriebe grundsätzlich strengen Hygieneregeln (Biosicherheitsmaßnahmen), die penibel einzuhalten sind, um einen indirekten Eintrag zu vermeiden.

Um die Tierseuche früh zu erkennen, findet zudem ein kontinuierliches Monitoring von Hausgeflügel statt; in diesem Rahmen sind für 2017 mindestens 400 Proben vorgesehen. Beim jetzt intensivierten Wildvogelmonitoring liegt die Zahl in etwa in gleicher Größenordnung. Dieses Monitoring findet unabhängig von einem konkreten Seuchengeschehen statt.

„Aber auch kleine Betriebe und Hobbyhaltungen können mit verschiedenen Mitteln einer Infektion vorbeugen und so ihre Tiere schützen“, sagte Staatssekretärin Anke Erdmann. Dazu gehört, dass Geflügel nur mit Leitungswasser getränkt wird, Futterstellen und Tränken sollten nicht für Wildvögel zugänglich sein und Futter, Einstreu und Gerätschaften geschützt vor Wildvögeln gelagert werden.

Weiter sollten beispielsweise Neuankömmlinge in den Haltungen für einige Tage vom Rest der Herde getrennt werden (Quarantänehaltung). Auch Hygienemaßnahmen sind wichtig. Halterinnen und Halter sollten extra Stallkleidung tragen und sie regelmäßig über 60 Grad waschen.

Bei einem Ausbruch der Geflügelpest kommen verschiedene staatliche Schutzmaßnahmen zum Tragen. Das sind beispielsweise Beschränkungen für den Geflügelhandel, für Tiertransporte, das Verbringen von Fleisch aus Schlachtbetrieben sowie die Aufstallung von Geflügel in den Restriktionszonen. Wo, wie weit und wie lang über diese Zonen hinaus Geflügel aufzustallen ist, hängt von der konkreten Seuchenlage und der Risikoabschätzung ab.

„Besonders die lange Stallpflicht war im Winter 2016/2017 eine Belastung für die Tiere sowie für Freilandbetriebe und insbesondere die Hobbyhalterinnen und -halter. Das ist uns bewusst. Aber Sinn ist es, die Tiere vor einer Infektion zu schützen“, sagte Erdmann. Es gebe immerhin Möglichkeiten, die Tiere auch bei Stallpflicht so zu halten, dass sie frische Luft bekommen, genug Platz und Beschäftigungsmöglichkeiten haben.

Wie das mit einfachen Mitteln geht, zeigt eine Hobbyhaltung in Osdorf. Dort sind die Tiere in einem Stallbereich untergebracht, der seitlich durch Gitter begrenzt und nach oben hin dicht abgedeckt ist. Die Tränken und die Fütterung befinden sich innerhalb dieses Bereichs. „Besonders wichtig: Die Tiere haben Platz und Licht. Eine tolle Umsetzung“, sagte Erdmann.

Worauf zum Schutz der eigenen Tiere zu achten ist, hat das Ministerium in Handlungsempfehlungen zusammengefasst. Diese werden in Form eines Flyers an alle beim Tierseuchenfonds gemeldeten Geflügelhalterinnen und -halter (rund 9.500) geschickt. Er enthält zudem Hinweise, wie die Geflügelpest zu erkennen ist und was bei Anzeichen einer Erkrankung zu tun ist.
melund-sh
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Kommentare 
E.Petras schrieb am 06.11.2017 13:01 Uhrzustimmen(21) widersprechen(23)
Nachweislich wurde die Geflügelpest auch schon durch die Verfütterung von Geflügelabfällen verbreitet.

Gerade Tiefkühlgeflügel ist hier eine Gefahr, denn aus Ungarn und Frankreich wurde zumindest vor Bekanntwerden der Erkrankung Geflügel importiert und eine Verbreitung vor Entdeckung des Virus ist wegen der Inkubationszeit durchaus möglich.

An vielen Seen findet sich Gastronomie. Hier ist besonders stark auf eine korrekte Abfallentsorgung zu achten. Gerade auf Märkten, die sich z. T. auch in Wassernähe befinden, lässt diese fast immer zu wünschen übrig.

Transporte von Schlachtgeflügel erfolgen auch aus anderen EU-Ländern quer durch Deutschland. HPAIV-Funde im Freiland lagen so gut wie immer an diesen Routen (vgl. dazu: www.wai.netzwerk-phoenix.net). Eine Testung auf HPAIV vor Transport, bzw. generell bei Ausstallungen ist daher auf EU-Ebene anzustreben und sollte bis dahin zumindest auf Länderebene (später auch Bundesebene) erfolgen, um Austrägen von HPAIV schneller auf die Spur zu kommen. Besonders bei Stall-Nutzenten wurde in der Vergangenheit HPAIV nicht immer gleich bemerkt (in Wachenroth und Schwandorf).

Viren mutieren unter Bedingungen, die einen schnellen Wirtswechsel erlauben (also im Stall) viel leichter zu höher pathogenen Formen.

Stallhaltung fördert also die Mutation zu höherer Pathogenität - und das kann doch niemenad ernsthaft wollen?

Zudem leiden Geflügeltiere in der Regel stark unter Stallhaltung, besonders Enten und Gänse, letztere stellen sogar die Vermehrung ein!
Und wie in aller Welt soll man Strauße aufstallen?

Diese Tierquälerei ist keine Dauerlösung. Wir fordern flächendeckende Testung statt Aufstallung und auf Dauer Haltungsbedingungen, die die Mutation zu höher pathogenen Virenformen - und nebenbei auch multiresistentten Bakterien - durch Individualabstand und Stärkung des Immunsystems erschweren - also Freilandheltung!

Elisabeth Petras
Politischer Arbeitskreis Tierrechte in Europa (PAKT) e. V.
1. Vorsitzende
www.paktev.de
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